Die Stadtkasse Braunfels macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Gebühren am 15.05.2023 fällig sind:
| Grundsteuer A und B | 2. Quartal 2023 |
| Gewerbesteuer Vorauszahlung | 2. Quartal 2023 |
Wasser- / Schmutzwasser / Niederschlagswasser
Zweitwohnungssteuer
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der o. g. Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
22.05.2023
an die Stadtkasse zu zahlen.
Nach dem 22.05.2023 werden die fälligen Steuern und Gebühren schriftlich wie folgt gemahnt:
| bis 250 Euro | einschl. 6 Euro |
| bis 500 Euro | einschl. 11 Euro |
| bis 1.000 Euro | einschl. 15 Euro |
| bis 5.000 Euro | einschl. 25 Euro |
| bis 10.000 Euro | einschl. 30 Euro |
| bis 100.000 Euro | einschl. 50 Euro |
Auf die erhobenen Mahngebühren kann grundsätzlich nicht verzichtet werden. Weiterhin wird folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag abgerechnet - 1 v. H.
Falls auch nach der Mahnung keine Zahlung erfolgt werden die Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hess. VwVG) zwangsweise eingezogen.
Insbesondere bitten wir Sie zu beachten, dass Gewerbesteuerabschlusszahlungen sowie Erschließungs-, Wasseranschluss-, und Kanalanschlussbeiträge innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides in voller Höhe fällig sind. Wir weisen darauf hin, dass die Einlegung von Rechtsmitteln gegenüber einem der vorgenannten Bescheide nicht von der gesetzlichen fristgerechten Zahlungsverpflichtung entbindet.
Abschließend möchten wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen nochmals eingehend bitten, bei Zahlung ihrer Abgabe unbedingt das Kassenzeichen und den Verwendungszweck sowie den Absender anzugeben.