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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 18/2024
Aus unserer Stadt
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Öffentliche Steuern und Gebühren

Die Stadtkasse Braunfels macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Gebühren am 15.05.2024 fällig sind:

Grundsteuer A und B

2. Quartal 2024

Gewerbesteuer Vorauszahlung

2. Quartal 2024

Wasser- / Schmutzwasser / Niederschlagswasser

Zweitwohnungssteuer

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der o. g. Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens

22.05.2024

an die Stadtkasse zu zahlen.

Nach dem 22.05.2024 werden die fälligen Steuern und Gebühren schriftlich wie folgt gemahnt:

bis

250 Euro

einschl.

6 Euro

bis

500 Euro

einschl.

11 Euro

bis

1.000 Euro

einschl.

15 Euro

bis

5.000 Euro

einschl.

25 Euro

bis

10.000 Euro

einschl.

30 Euro

bis

100.000 Euro

einschl.

50 Euro

Auf die erhobenen Mahngebühren kann grundsätzlich nicht verzichtet werden. Weiterhin wird folgender Säumniszuschlag erhoben:

für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag abgerechnet – 1 v. H.

Falls auch nach der Mahnung keine Zahlung erfolgt werden die Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hess. VwVG) zwangsweise eingezogen.

Insbesondere bitten wir Sie zu beachten, dass Gewerbesteuerabschlusszahlungen sowie Erschließungs-, Wasseranschluss-, und Kanalanschlussbeiträge innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides in voller Höhe fällig sind. Wir weisen darauf hin, dass die Einlegung von Rechtsmitteln gegenüber einem der vorgenannten Bescheide nicht von der gesetzlichen fristgerechten Zahlungsverpflichtung entbindet.

Abschließend möchten wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen nochmals eingehend bitten, bei Zahlung ihrer Abgabe unbedingt das Kassenzeichen und den Verwendungszweck sowie den Absender anzugeben.

Stadtkasse Braunfels