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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 19/2024
Aus unserer Stadt
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Wichtiger Hinweis des Wahlamts der Stadt Braunfels zur Wahl zum 10. Europäischen Parlament und der Direktwahl des Landrats im Lahn-Dill-Kreis

Wer dieser Tage seine Briefwahlunterlagen beantragt, wird feststellen, dass bei den zugesendeten Unterlagen ausschließlich ein roter Wahlbrief beiliegt. Der rote Wahlbrief ist, sofern man für die Europawahl und Landratswahl zugelassen ist, für beide Wahlen zu benutzen.

Entgegen der Beschriftung der Ziffer 2 auf der Rückseite des roten Wahlbriefes … den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag mit dem darin befindlichen Stimmzettel für die Europawahl.“ wird dieser rote Wahlbrief für beide Wahlgänge der kombinierten Wahl (Europawahl und Direktwahl des Landrats) am 09.06.2024 verwendet.

Diese Wahlbriefe wurden dem Wahlamt der Stadt Braunfels von der Landeswahlleitung zur Verfügung gestellt, wobei der Hinweis auf die Direktwahl des Landrates nicht aufgenommen wurde.

Die roten Wahlbriefe müssen also sofern Sie an beiden Wahlen teilnehmen bei der Rücksendung an das Wahlamt folgendes enthalten:

1.

Weißer Wahlschein (Europawahl)

2.

Weißer Stimmzettelumschlag, inkl. Stimmzettel (Europawahl)

3.

Gelber Wahlschein (Direktwahl des Landrats)

4.

Gelber Stimmzettelumschlag, inkl. Stimmzettel (Direktwahl des Landrats)

Beide Wahlscheine sind entsprechend zu unterzeichnen und werden lose in den roten Wahlbrief gelegt.

Der Inhalt kann je nach Wahlberechtigung variieren.

Bei Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes der Stadt Braunfels gerne unter der Telefonnummer: 06442-303-100 oder per E-Mail: wahlen@braunfels.de zur Verfügung.