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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 2/2023
Aus unserer Stadt
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Aufruf an Vereine, Jugendgruppen und Verbände: Fördermittel für Projekte beantragen

Braunfels. Innerhalb des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat die Stadt Braunfels Fördergelder in Höhe von fast 9.000 Euro vom Lahn-Dill-Kreis erhalten. Mit dieser Summe sollen Vereine, Jugendgruppen und Verbände gefördert werden. Förderfähig sollen Veranstaltungen, wie bspw. Grill- oder Spielabende, Bowling, Lasertag oder auch mehrtätige Freizeiten im In- und Ausland sein. Nicht förderfähig hingegen sind investive Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen). Laut Richtlinien ist eine einhundertprozentige Förderhöhe möglich.

Wie die Mittel in Braunfels verteilt werden sollen, hat vor kurzem der Magistrat der Stadt Braunfels beschlossen. Demnach können alle Vereine, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben, bis zum 31. Januar 2023 Anträge auf finanzielle Förderung von Projekten stellen. Dabei gibt es weder ein Höchstbudget, noch eine maximale Anzahl von Anträgen pro Verein. Somit sollen die Ideen und Überlegungen der Vereine zur Verwendung der Gelder nicht gleich von vornherein eingeengt werden.

Über die Höhe der Förderung wird nach Eingang aller Anträge nach dem Stichtag 31. Januar 2023 entschieden. Dazu wird bewertet, welche Projekte im Rahmen der Aktion „Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona“ förderwürdig sind.

Die Projekte sollen bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen werden. Außerdem muss bis zum 15. Juni 2023 ein Verwendungsnachweis an die Stadtverwaltung gesendet werden.

Das Formular zur Beantragung der Fördermittel, die Richtlinien des Lahn-Dill-Kreises sowie ein Vordruck für den Verwendungsnachweis ist auf der Homepage der Stadt Braunfels unter www.braunfels.de zu finden.

Wir rufen die Vereine auf, ihre Anträge bis spätestens 31. Januar 2023 an dilara.drescher@braunfels.de zu senden.