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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Gemäß § 41 Abs. 3 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) i.V.m. § 41 Abs. 4 HVwVfG und § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird hiermit bekannt gegeben, dass gegen die nachstehend aufgeführte Person ein Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer ergangen ist.

Der Aufenthaltsort der Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen erfolglos. Der Bescheid wird öffentlich zugestellt.

Name, Vorname

Sobczak, Hubert Dariusz

Zuletzt bekannte Anschrift

Biengartenstr. 16

35619 Braunfels OT Tiefenbach

Schreiben vom

14.05.2025

Betreff des Schreibens

Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer

für das Jahr 2022 vom 14.05.2025 und Festsetzung Verspätungszuschlag für das Jahr 2022 vom 14.05.2025

Kassenzeichen

113123/29457 + 113123/29458

Der Bescheid kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigten Vertreter/in während der Öffnungszeiten beim Magistrat der Stadt Braunfels, Steueramt, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels abgeholt oder eingesehen werden.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Im Auftrag
gez. Schmidt
Fachbereich Finanzen