Titel Logo
Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

5. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Braunfels

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in ihrer Sitzung am 28.05.2026 folgende

5. ÄNDERUNGSSATZUNG ZUR

VERWALTUNGSKOSTENSATZUNG

der Stadt Braunfels

beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird:

§§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8)

§§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I 2013, 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24),

in Verbindung mit § 2 Abs.1 Satz 2, §§ 4 bis 7 und 9 bis 13 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.01.2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBl. S. 330)

Artikel 1

§ 8 Abs. 1

wird wie folgt geändert:

1.1

Schriftliche Auskünfte

(Einfache schriftliche Auskünfte sind kostenfrei, soweit sie nicht aus Registern und Dateien erteilt werden)

50,00 € bis

1.000 €

1.2

Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Bücher, Datenträger usw. für Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind

30,00 € bis

1.000 €

1.2.1

wie Nr. 1.2., wenn ein Bediensteter die Einsichtnahme dauernd beaufsichtigen muss

nach

Zeitaufwand

(s. Abs. 2)

1.2.2

Zuschlag zu Nr. 1.2 für das Versenden von Akten, auch von Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens, je Sendung. Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.

15,00 €

1.2.3

Zuschlag zu Nr. 1.2 bei weggelegten Akten, Karteien, Büchern, je Akte, Kartei, Buch usw.

4,00 €

1.3

Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Bücher, Datenträger usw. für Personen, die am Verfahren beteiligt sind, durch Versenden, je Sendung. Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.

15,00 €

2.1

je Bescheinigung, Zeugnis oder Bestätigung

15,00 €

3.1

Beglaubigung von Unterschriften

10,00 €

3.2

Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien usw., die die Behörde selbst hergestellt hat, je Urkunde

5,00 €

3.3

Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien usw.,in anderen Fällen, bei Urkunden, die aus 1 bis 10 Seiten bestehen

10,00 €

 

für jede weitere Seite zusätzlich

1,00 €

4.1

Maschinengeschriebene Ausfertigungen oder Abschriften,

- die vom Kostenschuldner besonders beantragt

oder

- die aus vom Kostenschuldner zu vertretenden Gründen notwendig wurden

 

 

 

a) bei fortlaufendem Text in deutscher Sprache je Seite DIN A4

8,00 €

b) in fremder Sprache oder in Tabellenform

nach Zeitaufwand

(s. Abs. 2)

4.2

Anfertigung von Fotokopien

- die vom Kostenschuldner besonders beantragt

oder

- die aus vom Kostenschuldner zu vertretenden Gründen notwendig wurden

 

 

je Seite DIN A4

0,50 €

je Seite DIN A3

1,00 €

4.3

Herstellung von Planpausen

 

 

 

 

a) DIN A0

25,00 €

b) DIN A1

20,00 €

c) kleiner als DIN A1

15,00 €

d) sonstige, je m²

6,00 €

4.4

Benutzung eines Personenkraftwagens, je km

0,60 €

5.1

Ausgabe eines Meldevordrucks für An-, Ab- und Ummeldung

1,00 €

5.2

Ausgabe von Gewerbean-, um- und

-abmeldeformularen

2,50 €

6.1

Ersatz einer Hundesteuermarke

10,00 €

6.2

Unbedenklichkeitsbescheinigungen über gezahlte gemeindliche Steuern und Abgaben

15,00 €

c) Bescheinigung über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts für Bausparkassen

7.1

Schriftliche Auskunft über Lage und Höhe von Entwässerungs- und sonstigen Erschließungseinrichtungen

 

 

a) aufgrund vorhandener Bestandspläne

(einschl. Planausschnitt DIN A4)

20,00 €

b) soweit eine zusätzliche Bearbeitung erforderlich ist

nach Zeitaufwand (s. Abs. 2)

7.2

Bescheinigung über das Baujahr von Gebäuden

10,00 €

7.3

Bescheinigung über Erschließungszustand und Erschließungskosten/Anliegerleistungen

25,00 €

7.4

Bescheinigung über die Hausnummer eines Grundstücks

10,00 €

7.5

Erteilung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes

gemäß BauGB

a) bei Vorlage eines Vertrages

 

 

 

 

 

 

 

 

bis 25.000,00 EUR Grundstückswert

20,00 €

bis 50.000,00 EUR Grundstückswert

25,00 €

bis 125.000,00 EUR Grundstückswert

35,00 €

bis 250.000,00 EUR Grundstückswert

50,00 €

über 250.000,00 EUR Grundstückswert

75,00 €

b) ohne Vertragsvorlage

75,00 €

60,00 €

7.6

Beglaubigung eines Planausschnittes

10,00 €

7.7

Genehmigung eines Antrages auf Anschluss eines Grundstückes

 

 

 

a) an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

40,00 € bis 3.800,00 €

b) an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage

40,00 € bis 3.800,00 €

7.8

Abnahme einer Grundstücksanschlussleitung, falls in der Anschlussgenehmigung die Abnahme vorgeschrieben war,

 

a) an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

40,00 € bis 3.800,00 €

b) an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage

40,00 € bis 3.800,00 €

7.9

Genehmigung der Einleitung von Abwasser oder Kondensaten in die öffentliche Abwasseranlage

10,00 € bis 1.000,00 €

7.10

Überwachung der Einleitung nichthäuslichen Abwassers in die öffentliche Abwasseranlage (die Kosten der Untersuchungsstelle sind als Auslagen neben dieser Gebühr zu erheben)

10,00 € bis 100,00 €

8.

Entscheidungen, Bestätigungen und Auskünfte nach dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in der jeweiligen Fassung und dem Wohnungsbau- und Familienheimgesetz in der jeweiligen Fassung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Jede Entscheidung, insbesondere über Anträge auf Freistellung oder Genehmigung,

mit Ausnahme der Ausstellung von Wohnungsberechtigungsscheinen

10,00 € bis 100,00 €

b) Bestätigung nach § 18 Abs. 1 WoBindG

20,00 €

c) Bestätigung nach § 18 Abs. 2 WoBindG

kostenfrei

d) Auskunft über die vollständige Rückzahlung von Fördermitteln

- für Zwecke des § 18 Abs. 1 WoBindG durch die Gemeinde

kostenfrei

- für sonstige Zwecke

17,50 €

e) Ausstellung einer Wohnungsberechtigungs- bescheinigung oder sonstiger entsprechender Bescheinigungen

kostenfrei

9.

Angebotsvordrucke bei Ausschreibungen, je Seite

1,00 €

10.

Amtshandlungen aufgrund des Umweltinformationsgesetzes.

Gebühren und Auslagen werden nach Ziffern 1-4 erhoben

11.

Zustimmung zur Verlegung neuer und Änderung bereits vorhandener Telekommunikationslinien gem. § 68 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz

nach Zeitaufwand

(s. Abs. 2)

12.

Für die von einer Bauherrschaft beantragte oder gewünschte Mitteilung nach Anlage 2 zu § 63 HBO, Abschnitt V 1 Satz 3, die zum vorzeitigen Baubeginn berechtigt

40,00 €

13.

Für die Abgabe von Formularen

zuzüglich der Auslagen für die Vordrucke

1,00 €

14.

Entscheidungen über einen Widerspruch, soweit dieser erfolglos geblieben ist,

mindestens

höchstens

nach Zeitaufwand

(s. Abs. 2)

40,00 €

3.800,00 €

15.

Entscheidungen über einen Widerspruch, bevor die Amtshandlung vollständig erbracht worden ist,

 

 

nach Zeitaufwand

(s. Abs. 2)

 

 

mindestens

20,00 €

höchstens

1.900,00 €

16.

Vornahme von Eheschließungen außerhalb der Amtsräume

1. Während der allgemeinen Öffnungszeiten

Die Leistung setzt sich aus den nachfolgenden drei Einzelpositionen zusammen:

 

 

1.1 Standesamtsgebühr

120,00 €

1.2 Miete

60 €

(inkl. 19% Umsatzsteuer)

1.3 Heimatkundliche Arbeitsgemeinschaft

120 €

(inkl. 19% Umsatzsteuer)

2. Vornahme von Eheschließungen außerhalb der Amtsräume

Die Leistung setzt sich aus den nachfolgenden drei Einzelpositionen zusammen:

 

2.1 Standesamtsgebühr

150,00 €

2.2 Miete

75 €

(inkl. 19% Umsatzsteuer)

2.3 Heimatkundliche Arbeitsgemeinschaft

120 €

(inkl. 19% Umsatzsteuer)

Artikel 2

§ 8 Abs. 2 S. 6

wird wie folgt geändert:

Für Tätigkeiten außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird ein Zuschlag von 25% auf diese Gebührensätze, mindestens jedoch 35,00 € erhoben.

Artikel 3

In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Braunfels, den 08.06.2026

DER MAGISTRAT DER STADT BRAUNFELS

gez.

CHRISTIAN BREITHECKER

(SIEGEL)

BÜRGERMEISTER

Beschlusshistorie

Satzung

Beschluss-datum

Ausfertigungs-datum

Datum der öffentlichen Bekannt-machung

Datum des Inkrafttretens

Satzung

21.01.2010

04.02.2010

05.02.2010

1. Änderungssatzung

01.12.2016

15.12.2016

01.01.2017

2. Änderungssatzung

23.08.2018

30.08.2018

01.09.2018

3. Änderungssatzung

26.01.2023

31.01.2023

02.02.2023

03.02.2023

4. Änderungssatzung

12.09.2024

16.09.2024

19.09.2024

20.09.2024

5. Änderungssatzung

28.05.2026

08.06.2026

11.06.2026

12.06.2026

Ausfertigungsbestätigung

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Braunfels, den 08.06.2026

gez.

CHRISTIAN BREITHECKER

(SIEGEL)

BÜRGERMEISTER