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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Braunfels

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung in Braunfels am 28.05.2026 folgende

2. Änderungssatzung zur

Entschädigungssatzung der Stadt Braunfels

beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Abs. 2

Aufwandsentschädigungen

Die Übersichtstabelle in § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Vorsitzende oder Vorsitzender bzw. Vorsteherin oder Vorsteher

der Stadtverordnetenversammlung

90,00 €

einer Fraktion

90,00 €

eines Ausschusses

10,00 €

eines Ortsbeirates

35,00 €

des Beirates für Senioren und für Menschen mit Behinderung

20,00 €

des Klimabeirates

20,00 €

des Kinder- und Jugendbeirates

20,00 €

die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin oder den stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher

10,00 €

die oder der Co-Vorsitzende der Integrations-Kommission

20,00 €

Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein Geschäftsbereich gemäß § 70 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zugewiesen wird (unabhängig von der Anzahl der zugewiesenen Geschäftsbereiche)

250,00 €

Schriftführerinnen oder Schriftführer, die nicht Mitglied des Gremiums sind und die keine Vergütung von der Stadt Braunfels erhalten (städtische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten eine Zeitgutschrift)

18,00 €

zugezogene Sachverständige, die nicht Mitglied des Gremiums sind und keine Vergütung von der Stadt Braunfels erhalten

18,00 €

Artikel 2

§ 4 Abs. 1

Fraktionssitzungen

wird wie folgt neu gefasst:

(1)

Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, soweit sie gem. § 36 a Abs. 1 HGO teilnahmeberechtigt sind, Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrkosten und Aufwandsentschädigung nach §§ 1, 2 und 3 Abs. 1. Fraktionssitzungen im Sinne von Satz 1 sind auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion (Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitsgruppen). Als Fraktionssitzungen gelten auch solche Sitzungen, die per Bild-Ton-Übertragung durchgeführt werden.

Artikel 3

In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.04.2026 in Kraft.

Braunfels, den 08.06.2026

DER MAGISTRAT DER STADT BRAUNFELS

gez.

CHRISTIAN BREITHECKER

(SIEGEL)

BÜRGERMEISTER

Satzung

27.06.2013

28.06.2013

04.07.2013

01.01.2013

1. Änderungssatzung

28.01.2016

08.04.2016

14.04.2016

15.04.2016

Satzung

16.12.2021

04.01.2022

06.01.2022

01.01.2022

1. Änderungssatzung

16.02.2023

21.02.2023

23.02.2023

01.01.2023

2. Änderungssatzung

28.05.2026

08.06.2026

11.06.2026

01.04.2026

Ausfertigungsbestätigung

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Braunfels, den 08.06.2026

gez.

CHRISTIAN BREITHECKER

(SIEGEL)

BÜRGERMEISTER