Die Verwaltung weist darauf hin, dass am Mittwoch, 28. Juni 2023 ein Dienstleistungsunternehmen die Standsicherheit von sämtlichen Grabdenkmalen auf allen Braunfelser Friedhöfen überprüft. Die Prüfung findet in folgender Reihenfolge statt:
| 1. | Braunfels | ab 8.00 Uhr |
| 2. | Tiefenbach | ab 10.20 Uhr |
| 3. | Philippstein | ab 10.50 Uhr |
| 4. | Judenfriedhof Philippstein | ab 11.15 Uhr |
| 5. | Altenkirchen | ab 11.30 Uhr |
| 6. | Neukirchen | ab 12.00 Uhr |
| 7. | Bonbaden | ab 12.30 Uhr |
Die Zeiten sind ca.-Angaben und können sich ggf. verschieben.
Gem VSG 4.7 § 9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft muss sichergestellt werden, dass ein Grabstein der an seiner oberen Kante einer Gewichtsbelastung von 30 kg in horizontaler Richtung ausgesetzt wird, keinerlei Neigung, Lockerung oder sonstige Sicherheitsmängel aufweist. Die Pflicht zur Überprüfung ist aufgrund der gegebenen Rechtslage zwingend. Ein Ermessensspielraum ist nicht gegeben. Im Übrigen wird die fach- und sachgerechte Überprüfung auch durch die zuständige Berufsgenossenschaft gefordert. An dieser Stelle werden noch einmal die entsprechenden Passagen der Friedhofsordnung der Stadt auszugsweise zur Kenntnis gegeben:
Grundsätzlich gilt:
Grabstelleninhaber und Gemeinde sind nebeneinander verkehrssicherungspflichtig.
Aufgrund dieser Rechtslage ist der Betreiber eines Friedhofes, neben dem Nutzungsberechtigten des Grabmales verpflichtet, regelmäßig Standfestigkeitskontrollen durchzuführen. Die Stadt hat die Pflicht, Friedhofsbesucher vor der Gefährdung oder Verletzung durch umstürzende Grabsteine zu bewahren.
Ist ein Grabstein nicht mehr standsicher, so muss der Stein in den Fällen akuter Gefahr sofort umgelegt werden. Auf jeden Fall werden beanstandete Grabmale mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Die Stadt bittet jetzt gekennzeichnete Grabsteine von autorisierten Steinmetz-Meisterbetrieben bis zum 30. September 2023 instand setzen zu lassen. Die Unternehmen stellen hierüber eine Bestätigung aus, die als Nachweis der veranlassten Instandsetzung der Friedhofsverwaltung vorzulegen ist.