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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2024

Die Hundesteuer für das Jahr 2024 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Aus diesem Grund wird auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet und die Steuer durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Die Hundesteuer beträgt jährlich

für den ersten Hund

60 €

für den zweiten Hund

120 €

für den dritten und jeden weiteren Hund

200 €.

Eine Sonderregelung gilt für gefährliche Hunde. Gemäß § 5 Absatz 3 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Braunfels beträgt die Hundesteuer für einen gefährlichen Hund jährlich 480 €.

Die Hundesteuer ist in einer Summe am 01.07. des Jahres zu entrichten. Die Hundesteuermarke behält weiterhin ihre Gültigkeit.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Magistrat der Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, zu erheben.

Braunfels, März 2024

MAGISTRAT DER STADT BRAUNFELS