Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025 den Bebauungsplan Nr. 5 „Braunfels-Mitte“, 10. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) wurden ebenfalls als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan, sowie die zugehörige Begründung werden während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Fachbereich Bauen und Planung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan auf der Internetseite der Stadt Braunfels (https://www.braunfels.de/seite/d1/stadt/033:52:514//Amtliche_Bekanntmachungen.html) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem nachstehenden, unmaßstäblichem Lageplan ersichtlich.
| Übersichtskarte: | Geltungsbereich des 10. Änderungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. 5 „Braunfels-Mitte“ in Braunfels |
Stadt Braunfels, den 11.06.2025