Gemäß Beschlussfassung des Kreiswahlausschusses findet am 30.06.2024 die Stichwahl des Landrats statt.
Seitens des Wahlamtes wird darauf hingewiesen, dass der amtliche Stimmzettel für die Stichwahl, auf weißen Papier gedruckt ist und nicht auf gelben Papier, wie bei der erfolgten verbundenen Europa- und Landratswahl.
Ergänzend für die Briefwahl: Der amtliche Stimmzettelumschlag ist in gelber Farbe und der amtliche Wahlbriefumschlag in hellroter Farbe.
Sollte bei der Hauptwahl zur Wahl des Landrats die Wahlbenachrichtigung versehentlich im Wahllokal abgegeben oder eingesammelt worden sein oder die Wahlbenachrichtigung bereits vernichtet wurde, ist die Wahl bei der Stichwahl im Wahlraum mit der Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes möglich.
Bei Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes der Stadt Braunfels gerne unter der Telefonnummer: 06442-303-100 oder per E-Mail: wahlen@braunfels.de zur Verfügung.