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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 27/2023
Aus unserer Stadt
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Die allgemeinen politischen Wahlen in Braunfels werden in zahlreichen Wahllokalen durchgeführt, die über das gesamte Braunfelser Stadtgebiet verteilt sind. Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der sich aus einer/einem Wahlvorsteher/in, Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Beisitzerinnen bzw. Beisitzern zusammensetzt.

Der Wahlvorstand kümmert sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal, er prüft die Wahlberechtigung, händigt die Stimmzettel aus, zählt abends alle abgegebenen Stimmen und stellt letztlich das Wahlergebnis fest.

Der Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 7 Uhr und richtet das Wahllokal ein und bespricht den Dienstplan. Um 18 Uhr beginnt das Auszählen der Stimmen durch den gesamten Wahlvorstand.

Mitglied eines Wahlvorstands kann jede Braunfelser Bürgerin bzw. jeder Braunfelser Bürger werden, die/der

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Besondere Kenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich.

Bei der Arbeit im Wahlvorstand handelt es sich um ein Ehrenamt. Jedes Mitglied eines Wahlvorstandes erhält jedoch eine Aufwandsentschädigung.

Neben den Wahlvorständen in den Wahllokalen werden auch sogenannte Briefwahlvorstände eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, die per Brief eingegangenen Stimmen auszuzählen. Die Auszählung dieser Stimmen erfolgt zentral. Diese Wahlvorstände treffen sich am Wahltag um 15 Uhr.

Interessentinnen und Interessenten, im Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand mitarbeiten möchten, können sich unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer) bei der Stadtverwaltung Braunfels - Wahlamt, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels oder unter den Telefonnummern 06442 303-0 bzw. -100 melden.

Wir freuen über Ihr ehrenamtliches Engagement!

Ihr Wahlamt der Stadt Braunfels