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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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7. Änderungssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindergärten der Stadt Braunfels (Kindergartengebührensatzung)

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S.698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S.142 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S.134, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 BGBl. I S.2022, neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 BGBl I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 107) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels in ihrer Sitzung am 03.07.2025 nachstehende

7. Änderungssatzung zur Satzung

über die Gebühren für die Benutzung der Kindergärten der Stadt Braunfels

(Kindergartengebührensatzung)

beschlossen:

Artikel 1

§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

(1)

Die Betreuungsgebühr (Kostenbeitrag) beträgt für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr wie folgt:

* mit Mittagsessenbetreuung

(2)

Die Betreuungsgebühr (Kostenbeitrag) beträgt für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr wie folgt:

* mit Mittagsessenbetreuung

Artikel 2

lnkrafttreten

Diese 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindergärten der Stadt Braunfels (Kindergartengebührensatzung) tritt zum 01.08.2025 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Braunfels, den 14.07.2025

gez.

CHRISTIAN BREITHECKER

(SIEGEL)

BÜRGERMEISTER

Ausfertigungsbestätigung

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Braunfels, den 14.07.2025

gez.

CHRISTIAN BREITHECKER

(SIEGEL)

BÜRGERMEISTER