Die Stadt Braunfels erhebt, wie nahezu alle hessischen Städte und Gemeinden, eine jährliche Hundesteuer. Diese beträgt pro Haushalt für einen Hund 60 Euro, für den zweiten Hund 120 Euro und für den dritten und jeden weiteren Hund 200 Euro im Jahr. Der jährliche Steuersatz für einen „gefährlichen Hund“ beträgt aktuell 480 Euro. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Stadt Braunfels.
Die Hundesteuer kann jedoch nur vom Steueramt der Stadt Braunfels erhoben werden, wenn im Stadtgebiet lebende Hunde bekannt sind. Der Pflicht zur Anmeldung der gehaltenen Hunde kommen leider nicht alle Bürgerinnen und Bürger nach. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hatte die Stadtverordnetenversammlung daher bereits Anfang des vergangenen Jahres im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans 2024 beschlossen, eine Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. Mit dieser wurde nun gestartet und sie wird voraussichtlich noch bis Mitte Februar 2025 andauern. Die Mitarbeitenden der Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren sind dann wochentags zwischen 9 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 10 und 17 Uhr unterwegs und werden sichtbar einen von der Stadt Braunfels ausgestellten Ausweis tragen.
Während der Hundebestandsaufnahme werden die einzelnen Wohnungen nicht betreten und keine Steuern vor Ort erhoben. Falls während des Rundgangs allerdings nicht angemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalterinnen oder Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Außerdem können Bußgelder geltend gemacht werden. Eine Befragung Minderjähriger oder nicht zum Haushalt gehörender Personen wird nicht erfolgen. Sollte keine der zu befragenden Personen angetroffen werden, wird ein Informationsschreiben hinterlassen. Die Stadt Braunfels empfiehlt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die ihre Hunde bisher nicht angemeldet haben, dies schnellstmöglich nachzuholen.
Die aktuelle Hundesteuersatzung sowie das für die Hundesteueranmeldung erforderliche Formular sind auf der Homepage der Stadt Braunfels unter www.braunfels.de im Bereich „Verwaltungsservice & Stadtinfo“ > „Stadtrecht (Satzungen)“ > „Stadtrecht von A-Z“ sowie „Formulare“ zu finden. Für Rückfragen steht außerdem das Steueramt der Stadt Braunfels telefonisch unter 06442 303-230 oder per E-Mail an joana.klinkert@braunfels.de zur Verfügung.