Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels am 14.07.2022 die folgende Satzung beschlossen:
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Braunfels
(HStS)
Artikel 1
Dem § 6 (Steuerbefreiungen) wird folgender Absatz 4 neu hinzugefügt:
(4) Hunde, die als Rettungshunde verwendet werden oder zu einem solchen ausgebildet werden und welche die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Braunfels anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Die Anerkennung des Vereins oder Verbandes erfolgt auf Antrag, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Leistungsprüfung verfügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Braunfels, 20.07.2022
| DER MAGISTRAT DER STADT BRAUNFELS | |
| gez. | |
| CHRISTIAN BREITHECKER | (SIEGEL) |
| BÜRGERMEISTER | |
| Beschlusshistorie | ||||
| Satzung | Beschluss- datum | Ausfertigungs- datum | Datum der öffentlichen Bekannt- machung | Datum des Inkrafttretens |
| Satzung | 08.12.2011 |
| 22.12.2011 | 01.01.2012 |
| 1. Änderungssatzung | 05.12.2013 |
| 12.12.2013 | 01.01.2014 |
| Satzung | 05.11.2020 | 24.11.2020 | 26.11.2020 | 27.11.2020 |
| 1. Änderungssatzung | 14.07.2022 | 20.07.2022 | 28.07.2022 | 29.07.2022 |
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Braunfels, den 20.07.2022
| gez. | |
| CHRISTIAN BREITHECKER | (SIEGEL) |
| BÜRGERMEISTER | |