Vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung dem Finanzamt eine elektronische Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.
Für die elektronische Abgabe steht das ELSTER-Verfahren zur Verfügung.
Umfassende Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie im Internet unter finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Bei weiteren Fragen zu Ihrem konkreten Steuerfall wenden Sie sich telefonisch unter Tel. 06441-2020 an das zuständige Finanzamt in Wetzlar.
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