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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinie der Stadt Braunfels zur Vergabe des Ehrenamtspreises

1. Präambel

Die Stadt Braunfels würdigt das besondere und unentgeltliche Engagement ihrer Einwohnerinnen und Einwohner mit der Verleihung des Ehrenamtspreises nach diesen Richtlinien, die die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 14.07.2022 beschlossen hat. Dieses Engagement umfasst die gemeinnützige Tätigkeit als Einzelperson oder auch in Gruppen, Nachbarschaftsinitiativen, Netzwerken usw. Ohne das Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer/innen wären viele der derzeitigen Angebote unserer Stadt nicht möglich. Diesen Menschen will die Stadt Braunfels mit der Verleihung des Ehrenamtspreises Anerkennung und Wertschätzung entgegenbringen sowie die Vorbildfunktion öffentlich würdigen, um auch andere Menschen zu motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren.

2. Preisträger

Der Preis zur Förderung und Anerkennung ehrenamtlichen Engagements kann sowohl an Einwohnerinnen und Einwohner als auch an Personengruppen, Vereine und sonstige gesellschaftlichen Gruppierungen verliehen werden, die sich im Bereich der Stadt Braunfels besonders verdient gemacht haben, indem sie sich in besonderem Maße für das Gemeinwesen engagieren. Das Alter, die Art und Dauer des Engagements oder die Dauer der Zugehörigkeit zu einer Initiative sind nicht erheblich. Die Personen sollen jedoch keine staatlichen Auszeichnungen auf Bundes- oder Landesebene erhalten haben. Besondere Leistungen können sich beispielsweise auf folgende ehrenamtlichen Tätigkeitsbereiche erstrecken:

  • Caritative oder soziale Betätigungsfelder,
  • Bindeglied/Brücke zwischen Jung und Alt,
  • Seniorenarbeit,
  • Unterstützung bei der Eingliederung unserer ausländischen Mitbürger/innen,
  • Kinder- und Jugendbetreuung im sportlichen oder kulturellen Bereich,
  • Hilfe zur Selbsthilfe,
  • Umwelt- und Landschaftsschutz,
  • Heimatpflege und Heimatkunde,
  • Tierschutz
  • weitere – hier nicht genannte - ehrenamtliche Tätigkeiten
3. Vorschlagsrecht

Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner (natürliche Personen) und Vereine, Organisationen, Unternehmen und Gruppen (juristische Personen) mit Sitz im Stadtgebiet Braunfels. Der Vorschlag erfolgt über ein Vorschlagsformular, in dem die Tätigkeiten und das Engagement dargestellt und erläutert werden sollen. Er kann auch formlos erfolgen.

4. Entscheidung

Die Verleihung des Ehrenamtspreises erfolgt durch Beschluss einer Jury, die sich aus der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister, der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher und je einer Vertreterin/einem Vertreter jeder Fraktion der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels zusammensetzt. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Preises. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Verleihung des Preises zur Förderung und Anerkennung ehrenamtlichen Engagements

Die Verleihung des Preises erfolgt durch die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister und der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. dem Stadtverordnetenvorsteher im Rahmen einer Stadtverordnetenversammlung oder einer gesonderten Veranstaltung (z.B. „Tag des Ehrenamtes“, „Neubürgerempfang“ o.ä.).

6. Ehrenamtspreis

Der Ehrenamtspreis wird mit einer Urkunde – unterzeichnet von der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister und der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. dem Stadtverordnetenvorsteher – verliehen. Zusätzlich erhält die Preisträgerin/der Preisträger einen Braunfels-Gutschein in Höhe von 150,00 Euro. Maximal werden jährlich 3 Ehrenamtspreise vergeben. Einzelpersonen (natürliche Personen), denen der Ehrenamtspreis verliehen wird, sind berechtigt, das Freibad der Stadt Braunfels auf Lebenszeit unentgeltlich zu nutzen.

Beschlusshistorie

Richtlinie

Beschluss-datum

Ausfertigungs-datum

Datum der öffentlichen Bekannt-machung

Datum des Inkrafttretens

Richtlinie

14.07.2022

04.08.2022

11.08.2022

15.07.2022

AUSFERTIGUNGSBESTÄTIGUNG

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Richtlinie mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Braunfels, den 04.08.2022

gez.

CHRISTIAN BREITHECKER

(SIEGEL)

BÜRGERMEISTER