Wer ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Bereich in angemessenen Abständen auf Gefahrenquellen zu kontrollieren und diese zu beheben. Darauf weisen die Stadt Braunfels und die Ortsbeiräte aller Stadtteile hin.
Dies beinhaltet beispielsweise Zäune, Stufen zum Haus oder auch Dachziegel, die bei einem Sturm zur Gefahr werden können. Zudem muss ein gefahrloses Betreten des Grundstücks zu jeder Zeit möglich sein. Hierzu gehört auch eine funktionstüchtige Außenbeleuchtung.
Eine häufige Gefahrenquelle geht zudem von wuchernde Hecken, Sträuchern oder Bäumen aus, die vor allem im Frühling und Sommer stark wachsen und dann auf den Geh- oder Radweg oder auf die Fahrbahn ragen. Dort werden sie für Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge schnell gefährlich. Deshalb sollten sie in regelmäßigen Abständen zurückgeschnitten werden. Die Verpflichtung, Bewuchs bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist auch im Hessischen Straßengesetz geregelt. Das Überhängen von Anpflanzungen stellt zudem eine Verkehrsgefährdung gemäß der Straßenverkehrsordnung dar.
Auch dichtes Grün im Einmündungs- und Kreuzungsbereich beeinträchtigt oft die Sicht auf den Verkehr und kann zu Unfällen führen. Fahrzeuge des Winterdienstes oder der Müllabfuhr können außerdem von über die Grundstücksgrenze hinauswachsenden Bepflanzungen in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden.
„Eigentum verpflichtet.“ So lautet der Leitsatz des Grundgesetzes unter Artikel 14, aus dem die Verkehrssicherungspflicht abgeleitet wird. Diese Pflicht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. „Die Verantwortung füreinander endet allerdings nicht am Gartenzaun“, appellieren die Ortsbeiräte der Stadt Braunfels und Bürgermeister Christian Breithecker. „Wer ein Grundstück besitzt, ist nicht nur für dieses verantwortlich, sondern übernimmt gleichzeitig auch gewisse Pflichten für die Allgemeinheit“, ergänzt er. Zu diesen Pflichten zählen: Wildkräuter an und auf den Gehwegen regelmäßig entfernen, angrenzende Bürgersteige und Gehwege auf Gefahrenquellen wie Glasscherben, rutschiges Laub, Schnee und Eis überprüfen und diese beseitigen sowie im Rahmen der winterlichen Räum- und Streupflicht Gehwege und Zuwege zum Haus mehrmals täglich freimachen.
Für die Instandhaltung der Gehwege ist hingegen nicht der Eigentümer des Grundstücks verantwortlich: Eventuelle Stolperfallen wie lose Bordsteine oder Schlaglöcher sollten umgehend der Stadt Braunfels gemeldet werden. Am schnellsten und einfachsten kann dies über den Mängelmelder der Stadt erledigt werden. Dieser ist auf der Homepage der Stadt Braunfels direkt auf der Startseite sowie in der „meinOrt-App“ zu finden.