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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 33/2024
Aus unserer Stadt
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Bürgermeisterwahl in Braunfels

Beschädigung und Diebstahl von Wahlplakaten

Aus gegebenem Anlass weist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Braunfels daraufhin, dass das Beschädigen bzw. das Entwenden von Wahlplakaten im Stadtgebiet die Straftatbestände der Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch) bzw. die des Diebstahls (§ 242 Abs. 1 Strafgesetzbuch) erfüllt und daher diese nach Bekanntwerden umgehend zur Anzeige gebracht werden.

Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Braunfels