Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels in der Sitzung am 24.08.2023 aufgestellte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen (Wahlperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028) liegen in der Zeit von
Freitag, 01.09.2023 bis Donnerstag, 07.09.2023
zu jedermanns Einsicht offen aus.
Die Liste kann
| Montag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
in der
Stadtverwaltung Braunfels
Bürgerbüro
Hüttenweg 3
35619 Braunfels
eingesehen werden.
Nach vorheriger Vereinbarung kann die Vorschlagsliste an diesen Tagen auch außerhalb der vorgenannten Uhrzeiten eingesehen werden.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften sind dem Aushang beigefügt und können dort eingesehen werden.
Über Einsprüche gegen die Vorschlagsliste entscheidet der Schöffenwahlausschuss.