Gemäß § 41 Abs. 3 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) i.V.m. § 41 Abs. 4 HVwVfG und § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird hiermit bekannt gegeben, dass gegen die unbekannten Erben des Verstorbenen Herrn Stefan Karl, zuletzt wohnhaft Solmser Str. 10, 35619 Braunfels ein Bescheid über die Festsetzung der Grundbesitzabgaben ergangen ist.
Die Erben der vorgenannten Person sind unbekannt. Ermittlungen sind ergebnislos geblieben. Auch eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten sind nicht möglich.
Der Bescheid wird öffentlich zugestellt.
| Name, Vorname | Unbekannte Erben des Verstorbenen Herrn Stefan Karl Gottschall |
| Zuletzt bekannte Anschrift | Solmser Str. 10 |
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| 35619 Braunfels |
| Schreiben vom | 28.06.2022 |
| Betreff des Schreibens | Bescheid über die Festsetzung der Grundbesitzabgaben für das Jahr 2022 vom 28.06.2022 |
| Kassenzeichen | 100790/002055 |
Der Bescheid kann gegen Vorlage eines Erbscheins sowie eines gültigen Lichtbildausweises während der Öffnungszeiten beim Magistrat der Stadt Braunfels, Steueramt, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels abgeholt oder eingesehen werden.
Die Bescheide gelten gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.