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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Gemäß § 41 Abs. 3 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) i.V.m. § 41 Abs. 4 HVwVfG und § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird hiermit bekannt gegeben, dass gegen die unbekannten Erben des Verstorbenen Herrn Stefan Karl, zuletzt wohnhaft Solmser Str. 10, 35619 Braunfels ein Bescheid über die Festsetzung der Grundbesitzabgaben ergangen ist.

Die Erben der vorgenannten Person sind unbekannt. Ermittlungen sind ergebnislos geblieben. Auch eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten sind nicht möglich.

Der Bescheid wird öffentlich zugestellt.

Name, Vorname

Unbekannte Erben des Verstorbenen

Herrn Stefan Karl Gottschall

Zuletzt bekannte Anschrift

Solmser Str. 10

35619 Braunfels

Schreiben vom

28.06.2022

Betreff des Schreibens

Bescheid über die Festsetzung der Grundbesitzabgaben

für das Jahr 2022 vom 28.06.2022

Kassenzeichen

100790/002055

Der Bescheid kann gegen Vorlage eines Erbscheins sowie eines gültigen Lichtbildausweises während der Öffnungszeiten beim Magistrat der Stadt Braunfels, Steueramt, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels abgeholt oder eingesehen werden.

Die Bescheide gelten gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Im Auftrag
gez. Schmidt
Fachbereich Finanzen