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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Gemäß § 41 Abs. 3 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) i.V.m. § 41 Abs. 4 HVwVfG und § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird hiermit bekannt gegeben, dass gegen die nachstehend aufgeführte Person ein Bescheid über die Festsetzung der Grundbesitzabgaben ergangen ist.

Der Aufenthaltsort der Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen erfolglos. Der Bescheid wird öffentlich zugestellt.

Name, Vorname

Polok, Peter

Zuletzt bekannte Anschrift

Hauptstr. 12

35619 Braunfels

Schreiben vom

28.06.2022

Betreff des Schreibens

Bescheid über die Festsetzung der Grundbesitzabgaben

für das Jahr 2022 vom 28.06.2022

Kassenzeichen

107887/023319

Der Bescheid kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigten Vertreter/in während der Öffnungszeiten beim Magistrat der Stadt Braunfels, Steueramt, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels abgeholt oder eingesehen werden.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Im Auftrag
gez. Schmidt
Fachbereich Finanzen