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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 37/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausschreibung:

Verpachtung des Gastronomiebetriebes "Biergarten"

Ein preis- und leistungsgerechtes Angebot soll die Bedürfnisse der Gäste größtmöglich abdecken und damit in hohem Maße die Erwartungen und Wünsche erfüllen.

Zeitraum:

30.04.2024 bis 03.10.2027

Lage:

Der Biergarten liegt im Bereich der Lindenallee gem. beiliegenden Plan.

Objekt Biergarten Kurpark

  • Fläche ca. 500 Quadratmeter
  • Die Entsorgung findet durch den Pächter statt.
  • Eigenständiges öffentliches Toilettengebäude; die Toiletten werden der Öffentlichkeit während der Öffnungszeiten kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Bei genehmigten Veranstaltungen Dritter, der Stadt Braunfels und der Braunfelser Kur-GmbH, kann die Nutzung nur nach Abstimmung und Genehmigung mit der Stadt erfolgen
  • Zum Lärmschutz der Anwohner kann der Betrieb des Biergartens nur bis 22.00 Uhr erfolgen

Pachtzins:

Die monatliche Pacht beträgt 500,- € zzgl. der geltenden Umsatzsteuer.

Bewerbung:

Die für den Gastronomiebetrieb erforderlichen Berechtigungen sind vom Pächter selbst einzuholen.

Für die Teilnahme an der Ausschreibung sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Aussagekräftiges Konzept über den Biergartenbetrieb mit Öffnungszeiten:

Im Konzept sind folgende Aussagen zu treffen, die eine Bewertung und Abwägung folgender Vergabekriterien ermöglichen:

  • Fachliche Eignung und Qualifikation mit Referenzen sowie Angaben zur Berufserfahrung im Gastronomiebereich inkl. Aussage darüber, ob parallel andere Projekte laufen oder ob nur der Biergarten betrieben werden soll
  • Durchführung (z. B. persönliche Anwesenheit, Erreichbarkeit, Erscheinungsbild, Sauberkeit, Gestaltung, Art der Bestuhlung, Angebot Speisen und Getränke….)
  • Umweltfreundlichkeit (Mehrwegbecher oder Gläser, Geschirr etc.)

Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung Biergarten“ bis spätestens 21.09.2023, 11.00 Uhr, bei der Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels,

einzureichen.

Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Mit der Einreichung einer Bewerbung entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Pachtvertrages. Der Ersatz von Aufwendungen und Vorleistungen jeglicher Art ist ausgeschlossen.