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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 4/2024
Aus unserer Stadt
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Störung der Totenruhe auf dem Friedhof in Braunfels

Beschädigung eines Bronzekreuzes auf einer Doppelgrabanlage

Am 19.01.2024 wurde dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Braunfels angezeigt, dass auf einer Doppelgrabanlage auf dem Friedhof in Braunfels ein ca. 1,2 m großes Bronzekreuz beschädigt wurde. Es wurde versucht, das Kreuz, welches fest verankert ist, abzumontieren und zu entwenden, dabei wurde es erheblich verbogen. Vermutlich erfolgte die Straftat zwischen dem 01. und 06.01.2024. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 400 €.

Die Stadt Braunfels weist darauf hin, dass die Beschädigung des Bronzekreuzes den Straftatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt. Des Weiteren handelt es sich hierbei auch um Störung der Totenruhe (§ 168 StGB).

Sollten Besucher des Friedhofes in Braunfels Beobachtungen zu dieser Sachbeschädigung gemacht haben, bitten wir um Mitteilung an den

Magistrat der Stadt Braunfels

Fachdienst 1.3- Bürger- und Ordnungsamt

Herr Dirk Steinmüller

Hüttenweg 3

35619 Braunfels

(Tel.: 06442-303-124, bzw. E-Mail: dirk.steinmueller@braunfels.de)

Aber auch für die Zukunft bitten wir um besondere Aufmerksamkeit auf allen städtischen Friedhöfen, damit sich Vorkommnisse wie Diebstahl von Grabschmuck oder auch Beschädigungen an Gräbern nicht wiederholen.

Vielen Dank, für Ihre Unterstützung!

Ihr Bürger- und Ordnungsamt
der Stadt Braunfels