Die Grundsteuer für das Jahr 2026 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Aus diesem Grund wird auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet und die Steuer durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Der Steuermessbetrag wird multipliziert mit dem Hebesatz. Der Hebesatz beträgt 138 %.
Die Fälligkeiten der Raten der Grundsteuer A entnehmen Sie bitte Ihrem vorherigen Grundsteuerbescheid.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2026 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Magistrat der Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, zu erheben.
Braunfels, Januar 2026