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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Braunfels

Bebauungsplan Nr. 5 „Braunfels-Mitte“, 10. Änderung

hier: Bekanntmachung der Aufhebung des Satzungsbeschlusses und
Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a BauGB

Der unter der Adresse Kaiser-Friedrich-Straße 3–5 in Braunfels seit 1998 bestehende Lebensmittelmarkt soll durch einen Neubau mit Lebensmittelmarkt, Getränkecenter und integriertem Backshop ersetzt werden. Der Neubau des Lebensmittelmarktes stellt ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben dar, das nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung in einem Mischgebiet nicht zulässig ist.

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Braunfels-Mitte“ mit Neufestsetzung eines Sondergebietes sowie mit einer Neufassung der textlichen Festsetzungen durchgeführt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 beschlossen, den am 22.05.2025 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch gefassten Satzungsbeschluss zur 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Braunfels-Mitte“ aufzuheben. Der Satzungsbeschluss wurde bislang nicht ortsüblich bekannt gemacht; der Änderungsplan ist daher noch nicht rechtskräftig.

Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Braunfels-Mitte“ aufgrund einer inhaltlichen Ergänzung der textlichen Festsetzungen erneut zu veröffentlichen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

Anlass für die erneute Beteiligung ist eine Anpassung des Nutzungs- und Raumkonzepts im Zuge der weiteren Konkretisierung des Vorhabens. Neben einer bereits zulässigen nicht wesentlich störenden Gewerbenutzung wird eine ergänzende Einzelhandelsnutzung vorgesehen. Die textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung werden um die Zulässigkeit sonstiger Einzelhandelsbetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von 350 m² sowie um Schank- und Speisewirtschaften und Räume und Gebäude für freie Berufe ergänzt.

An den übrigen Festsetzungen und Planinhalten ergeben sich keine Änderungen. Die Ergänzung der textlichen Festsetzungen macht die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens erforderlich, in dem in Bezug auf die vorgenommenen Ergänzungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Das Verfahren wird weiterhin als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung fortgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Braunfels-Mitte“, 10. Änderung, wird erneut mit Begründung in der Zeit von Montag, den 26.01.2026, bis einschließlich Freitag, den 13.02.2026, im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt. Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Stadt Braunfels www.braunfels.de abgerufen werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden: https://www.kubus-group.com/beteiligungsverfahren.

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Fachbereich Bauen und Planung, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: info@braunfels.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Adresse s.o.).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Übersichtskarte:

Geltungsbereich des 10. Änderungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. 5 „Braunfels-Mitte“ in Braunfels

Stadt Braunfels, den 19.01.2026

(Christian Breithecker)
Bürgermeister