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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtrags-Haushaltssatzung 2022 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Nachtrag-Haushaltssatzung 2022

Aufgrund des § 98. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2022 folgende Nachtrags-Haushaltsatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von 564.157 EUR im ordentlichen Ergebnis und einen Überschuss von 1.845.343 € im Jahresergebnis aus.

Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsüberschuss von 1.075.537 EUR aus.

Da der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann, gilt der Ergebnishaushalt nach § 24 Nr. 2 GemHVO als ausgeglichen.

§ 2

Es werden keine Kredite im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aufgenommen.2

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisher nicht erfolgten Festsetzung neu auf 560.500 EUR festgesetzt.2

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Es gilt weiter das von der Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2022 beschlossene Haushaltsicherungskonzept.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Unter Bezug auf § 94 Absatz 2, Satz 2 der HGO wird für die Stellenpläne der Teile A und B eine Stellenbesetzungssperre erlassen. Ausgenommen ist der Teil C des Stellenplans. Über eine Aufhebung entscheidet im Einzelfall der Haupt- und Finanzausschuss.

§ 8

Die Festlegung der Wertgrenzen wird nicht geändert.

§ 9

Im Rahmen der Übertragbarkeit von Aufwendungen eines Budgets nach § 21 Absatz 1 GemHVO werden folgende Sachkonten des jeweiligen Produktes als übertragbar erklärt.

Produkt

Konto

Bezeichnung Sachkonto

11.1.01

67710000

Aufwendungen für Rechtsanwälte und Sachverständige

11.1.01

67840000

Aufwendungen für Fraktionsmittel nach § 36 a HGO

11.1.01

68800000

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung

11.1.03

65990000

Betriebliche Gesundheitsförderung

11.1.03

68800000

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung

11.1.03

69300000

Aufwendungen für Betriebs-, Amtsarzt und Arbeitssicherheit

11.1.04

68800000

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung

11.1.05

67730000

Aufwendungen für betriebswirtschaftliche Beratungen und ähnliches

11.1.05

68800000

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung

11.1.06

68800000

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung neu

11.1.08

61640000

Instandhaltung Kfz

11.1.09

61200000

Planungskosten

11.1.09

67710000

Aufwendungen für Sachverständige und Rechtsanwälte

12.6.01

67300000

Gebühren

12.6.01

68800000

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung

12.6.01

69300000

Aufwendungen für Betriebs-, Amtsarzt und Arbeitssicherheit

12.8.01

61200000

Planungskosten

25.1.01

61200000

Planungskosten

28.1.01

61200000

Planungskosten

28.1.01

69930000

Aufwendungen Stiftung Bildersammlung Zimmermann

28.1.01

71270000

Zuschüsse an Vereine

28.1.01

71271000

Zuschüsse anl. 1.100 Jahr Feier Altenkirchen und Neukirchen

31.5.01

61790000

Aufwendungen für den Seniorenbeirat

31.5.01

69930000

Aufwendungen für Sachmittel Asylbewerber

31.5.50

61200000

Planungskosten

36.2.01

67830000

Aufwendungen für Kinder- und Jugendbeirat

36.5.01

67710000

Aufwendungen für Sachverständige und Rechtsanwälte

36.5.01

68800000

Aufwendungen für Fort-, und Weiterbildung

42.1.01

71271000

Zuschüsse an Vereine und Verbände

51.1.01

61200000

Planungs-, Vermessungs- und sonstige Kosten

52.3.01

71280000

Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche gemäß Denkmalförderrichtlinie

54.1.01

61200000

Planungskosten

54.1.01

61650000

Aufwendungen für Straßen- und Brückenunterhaltung (Fremdleistungen)

54.1.01

61650001

Aufwendungen für Baumpflegemaßnahmen

54.1.01

61650002

Aufwendungen für Brückenunterhaltungen

54.1.01

67790001

Aufwendungen für Prüfungen Brückenbauwerke und Stützmauern

55.1.01

60610000

Materialaufwand für Instandhaltungen

55.1.01

61610000

Aufwendungen für Instandhaltungen

57.1.01

67790000

Aufwendungen für Beratungsleistungen

57.3.02

61200000

Planungskosten

§ 10

Wird nicht geändert.

§ 11

Wird nicht geändert.

Braunfels, den 13.10.2022

Der Magistrat der Stadt Braunfels
gez.
(Christian Breithecker)
2. Bekanntmachung der Genehmigung der Nachtrags-Haushaltssatzung 2022

Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2022;

hier:

I.

Aufsichtsbehördliche Genehmigung

II.

Haushaltsbegleitverfügung

Bezug:

1.

Beschlüsse Stadtverordnetenversammlung vom 13. Oktober 2022

2.

Ihre E-Mail vom 17. Oktober 2022

3.

Meine Nachforderung vom 20. Oktober 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Breithecker,

gemäß § 97a i. V. m. den §§ 98 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. S.142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), erteile ich dem Magistrat der Stadt Braunfels die

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung des Nachtrags 2022

Die genehmigungsbedürftigen Bestandteile im Sinne des § 97a HGO wurden nicht verändert. Gleichwohl bedürfen Sie gemäß Hinweis Nr. 4 zu § 98 HGO der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

Meine aufsichtsbehördliche Genehmigung vom 29. April 2022 gilt unverändert fort und hat nach wie vor folgendes Aussehen bzw. Inhalte:

II. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2022

a.

des Betrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 2.500.000 (i. W.: zwei Millionen fünfhunderttausend Euro)

d.

des Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 92a HGO.

Die Genehmigung war gemäß §§ 98 HGO mit Auflagen verbunden. Diese wurden bereits erfüllt. Die folgenden Auflagen gelten ab sofort aufgrund des vorgelegten Nachtragshaushaltsplans:

Auflagen

1.

Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung incl. Haushaltsbegleitverfügung sind der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO in geeigneter Form bekannt zu machen. Den Nachweis über die Information der Gremien und auch den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) i.S.v. § 97 Abs. 4 HGO bitte ich bis zum 15. November 2022 zu übersenden.

2.

Der ausstehende Protokollauszug aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Oktober 2022 ist bis zum 15. November 2022 vorzulegen.

3.

Der Finanzstatusbericht zum Nachtrag ist bis zum 15. November 2022 in der Kommunaldatenbank zu erfassen.

Im Auftrag
(Siegel)
Ulrich Jochem

Verwaltungsoberrat Wetzlar, den 21. Oktober 2022

3. Veröffentlichung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.11.2022 bis 21.11.2022 im Rathaus, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Zimmer 115, in der Stadtverwaltung, Hüttenweg 3, während der Dienststunden

montags

8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

dienstags

8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

mittwochs

8.00 – 12.00 Uhr

donnerstags

14.00 – 18.00 Uhr

freitags

8.00 – 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Braunfels, den 09.11.2022

Der Magistrat der Stadt Braunfels
gez.
(Christian Breithecker)