Die Stadtkasse Braunfels macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuer und Gebühren am 15.11.2022 fällig waren:
| Grundsteuer A und B | 4. Quartal 2022 |
| Gewerbesteuer Vorauszahlung | 4. Quartal 2022 |
Wasser-/ Abwassergebühren Vorauszahlung
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
29.11.2022
an die Stadtkasse zu zahlen.
Nach dem 29.11.2022 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren schriftlich gemahnt.
| Bis zu 250 Euro | einschl. 6 Euro |
| bis zu 500 Euro | einschl. 11 Euro |
| bis zu 1 000 Euro | einschl. 15 Euro |
| bis zu 5 000 Euro | einschl. 25 Euro |
| bis zu 10 000 Euro | einschl. 30 Euro |
| bis zu 100 000 Euro | einschl. 50 Euro |
Auf die erhobenen Mahngebühren kann grundsätzlich nicht verzichtet werden. Weiterhin wird folgender Säumniszuschlag erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag abgerechnet – 1 v.H.
Falls auch nach der Mahnung keine Zahlung erfolgt, werden die Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hess. VwVG) zwangsweise eingezogen.
Insbesondere bitten wir zu beachten, dass Gewerbesteuerabschlusszahlungen sowie Erschließungs-, Wasseranschluss-, und Kanalanschlussbeiträge innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides in voller Höhe fällig sind.
Wir weisen darauf hin, dass die Einlegung von Rechtsmitteln gegenüber einem der vorgenannten Bescheide nicht von der gesetzlichen fristgerechten Zahlungsverpflichtung entbindet.
Abschließend möchten wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen nochmals eingehend bitten, bei Zahlung ihrer Abgabe unbedingt das Kassenzeichen und den Verwendungszweck sowie gut lesbar den Absender anzugeben.