Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 47/2025
Aus unserer Stadt
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Wichtige Änderung im Gewerbeanzeigeverfahren nach § 14 Gewerbeordnung
Das Gewerbeamt der Stadt Braunfels informiert:
Sehr geehrte Gewerbetreibende,
wenn Sie planen, Ihren Betrieb von Braunfels in eine andere Stadt oder Gemeinde zu verlegen, haben wir gute Nachrichten für Sie. Dank einer Gesetzesänderung ist der Prozess seit dem 01.11.2025 deutlich einfacher und unbürokratischer.
Was ändert sich für Sie?
- Bisher: Sie mussten Ihren Gewerbebetrieb am alten Standort in Braunfels abmelden UND am neuen Standort in einer anderen Stadt oder Gemeinde wieder anmelden. Das waren zwei separate Schritte.
- Neu (seit 01.11.2025): Sie müssen Ihren Betrieb nur noch am neuen Standort in einer anderen Stadt oder Gemeinde anmelden. Die bisher notwendige separate Abmeldung beim Gewerbeamt Braunfels entfällt für Sie.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
| 1. | Sie füllen nur noch die Gewerbeanmeldung (Formular GewA 1) bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Betriebssitzes aus. |
| 2. | Wichtig: Kreuzen Sie im Formular bei Feld 25 als Grund für die Anmeldung an: „Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk“. |
| 3. | Das war's für Sie! Die Abmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt in Braunfels erfolgt dann automatisch durch eine interne Kommunikation der beteiligen Gewerbeämter. |
Ihre Vorteile:
- Weniger Aufwand: Nur noch ein Formular, ein Behördengang.
- Weniger Kosten: Da Sie die Abmeldung nicht mehr selbst vornehmen, entfällt auch die Verwaltungsgebühr dafür. Sollten Sie jedoch eine Ausfertigung der Gewerbeabmeldung benötigen, dann kann das Gewerbeamt in Braunfels Ihnen diese ausstellen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Gewerbeamt der Stadt Braunfels gerne zur Verfügung.