Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 09.10.2025 gemäß § 10 Absatz 2 Ziffer 4 Eigenbetriebssatzung in Verbindung mit § 15 Eigenbetriebsgesetz vom 09. Juni 1989 in der aktuell geltenden Fassung den folgenden Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025 für die Stadtwerke Braunfels beschlossen:
Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2025 werden
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 272.572 EUR aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 288.864 EUR aus.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird um 1.275.000 EUR auf 1.625.000 EUR reduziert.
Die für das Wirtschaftsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden um 2.600.000 EUR erhöht und auf 2.890.000 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gegenüber dem Wirtschaftsplan 2025 nicht verändert.
Es gilt weiter der von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 beschlossene Stellenplan.
Die Festlegung der Wertgrenzen wird nicht verändert.
Im Rahmen der Übertragbarkeit von Aufwendungen eines Budgets nach § 21 Absatz 1 GemHVO werden die für übertragbar erklärten Konten gegenüber dem Wirtschaftsplan 2025 nicht verändert.
Braunfels, den 09.10.2025
| a. | (verändert) des Gesamtbetrages von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Festsetzungen nach Nr. 2 des Wirtschaftsplanes in Höhe von 1.625.000 € (in Worten: Eine Million Sechshundertfünfundzwanzigtausend Euro) |
| b. | (verändert) der Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Festsetzungen nach Nr. 3 des Wirtschaftsplanes in Höhe von 2.890.000 € (in Worten: Zwei Millionen Achthundertneunzigtausend Euro) |
| c. | (unverändert) des Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen im Rahmen der Festsetzungen nach Nr. 4 des Wirtschaftsplanes in Höhe von 500.000 € (in Worten: Fünfhunderttausend Euro) |
Die Genehmigung war mit Auflagen i.S.v. §§ 1 und 15 EigBGes sowie §§ 102, 103 und 105 HGO verbunden, die erfüllt wurden.
| Im Auftrag | |
| (Siegel) |
| Jochem | |
| Verwaltungsoberrat | |
Gemäß §§ 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Stadtwerke Braunfels zum Wirtschaftsjahr 2025 mit den entsprechenden Anlagen in der Zeit vom 20.11.2025 bis einschließlich 01.12.2025 in der Stadtverwaltung, Hüttenweg 3, 1. Stock, Zimmer 115, während der Dienststunden
| montags | 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
| dienstags | 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
| mittwochs | 8.00 – 12.00 Uhr |
| donnerstags | 14.00 – 16.00 Uhr |
| freitags | 8.00 – 12.00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Eine Einsichtnahme kann nur nach telefonischer Anmeldung unter 06442-303-0 oder 303-259 erfolgen.
Braunfels, den 20.11.2025
Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung ist der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025 mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit im Internet zu veröffentlichen: Der Haushaltsplan ist unter www.braunfels.de im Bereich „Verwaltungsservice & Stadtinfo“ > „Aktuelles & Rückblick“ > „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden.