Ziel der Stadt Braunfels ist es, Bauwilligen die Bildung von Wohneigentum zu ermöglichen.
Die ausgewiesenen bebauungsfähigen Flächen der Stadt Braunfels werden gem. Nr. 3.3 dieser Richtlinien veräußert.
Ein Rechtsanspruch auf Übereignung eines Baugrundstückes gegenüber der Stadt besteht nicht.
| 2.1 | Als Bauland werden grundsätzlich nur solche Gebiete ausgewiesen, die von der Stadt Braunfels geschlossen aufgekauft werden können. |
| 2.2 | Der für dieses Gebiet maximal anzusetzende Erwerbspreis pro Quadratmeter wird von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels festgesetzt. Der Preis für die Baugrundstücke ist in der Regel so festzusetzen, dass sämtliche Kosten der Stadt, einschließlich Aufwendungen für die Erschließungsmaßnahmen, voll gedeckt werden. Zu diesen Kosten zählen insbesondere der Ankaufspreis des Baulandes, der notwendigen Ausgleichsflächen, der Flächenbeitrag für öffentliche Einrichtungen, wie Straßen usw., sowie die Vermessungs-, Notariats- und Gerichtskosten und der Zinsendienst. |
| 2.3 | Es werden nur Baugrundstücke für die Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses, das überwiegend für den Eigenbedarf bestimmt ist, verkauft. Überwiegend eigengenutzt ist ein Wohnhaus, wenn eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird (Erstwohnsitz). |
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| Der Stadt bleibt es unbenommen, im öffentlichen Interesse Baugrundstücke (z. B. als Tauschgrundstücke für benötigte Grundstücke) zurückzubehalten. |
| 2.4 | Die Errichtung von Mietgebäuden ist ausgeschlossen. |
| 2.5 | Die Bewerbung ist grundsätzlich für alle Grundstücke möglich. Es darf an einen Bewerber (m/w/d) jedoch maximal ein Grundstück veräußert werden. |
| 3.1 | Die Vergabe erfolgt nach dem System gem. Nr. 3.3. Jeder Bewerber darf sich direkt (Bewerbergemeinschaft) oder auch nur mittelbar (Finanzierung) an einer Bewerbung pro zu vergebendes Grundstück beteiligen. Doppelbewerbungen werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
| 3.2 | Der Bewerber (m/w/d) bzw. jeder Bewerber (m/w/d) einer Bewerbergemeinschaft muss eine volljährige natürliche Person sein. Jeder Bewerber (m/w/d) muss den Auskunftsbogen gem. Anlage 1 wahrheitsgemäß ausfüllen. Sowie die Finanzierung des Grunderwerbs durch eine Finanzierungszusage oder einen Liquiditätsnachweis eines in Deutschland ansässigen zugelassenen Kreditinstituts in Höhe des Kaufpreises nachweisen. |
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| Wird die Bewerbung für mehrere Grundstücke abgegeben, so ist eine Priorität der gewünschten Grundstücke anzugeben. |
| 3.3 | Die Vergabe der Grundstücke erfolgt auf der Grundlage des nachstehenden Systems |
| 3.3.1 | Bewerber mit Kindern bekommen pro Kind (max. 2 Kinder) einen Kinderbonus von 15 Euro pro Quadratmeter. Dieser Bonus wird auf den gebotenen Preis addiert. |
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| (Kinder im Sinne dieser Richtlinie sind steuerlich zu berücksichtigende Kinder im eigenen Haushalt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) |
| 3.3.2 | Bei gleichem – inkl. Bonus ermittelten – Kaufpreis werden Bewerber (m/w/d) mit Kindern bevorzugt. Besteht auch hier Gleichheit, wird unter Aufsicht eines im Bezirk des Amtsgerichts Wetzlar niedergelassenen Notars durch Losverfahren, eine Reihenfolge aller Bewerbungen ermittelt. |
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| Die Anzahl der Kinder ist hierbei nicht maßgeblich. |
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| Je zu vergebenden Grundstück wird aus allen Bewerbungen, die die Anforderungen nach Ziffer 3.1 und 3.2 erfüllen und innerhalb der Frist nach Ziffer 4.1 eingegangen sind ein Bewerberpool gebildet. |
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| Der Bewerber (m/w/d) der für ein Grundstück, unter Berücksichtigung gem. Nr. 3.3.1 und 3.3.2, das höchste Gebot abgegeben hat, erhält ein Kaufangebot der Stadt für dieses Grundstück und wird in allen anderen Bewerberpools gestrichen. Sollte ein Bewerber (m/w/d) in mehr als einem Bewerberpool zum Zuge kommen, erhält der Bewerber (m/w/d) ein Kaufangebot für das von ihm am höchsten priorisierten Grundstück und wird dann in allen anderen Bewerberpools gestrichen. |
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| Dieses Verfahren wird so lange fortgeführt, bis für alle Grundstücke Kaufangebote versendet wurden oder die Bewerberliste erschöpft ist. |
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| Lehnt ein Bewerber (m/w/d) ein Kaufangebot ab oder nimmt dieses nicht in der festgelegten Frist an, unterbreitet die Stadt dem nächstplatzierten Bewerber (m/w/d) ein Kaufangebot. |
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| Kommt nach diesem Verfahren keine Vergabe zu Stande, kann die Stadt das Grundstück erneut anbieten. |
| 4.1 | Sobald die unter 2.1 und 2.2 genannten Kriterien erfüllt sind (Beschluss des Verkaufspreises durch die Stadtverordnetenversammlung, Vermessung der Baugrundstücke), ist das Bauland in den |
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| Solms-Braunfelser-Nachrichten innerhalb einer angemessenen Frist für die Abgabe von Bewerbungen zum Verkauf anzubieten. Gleichfalls sind alle Personen, die bis zu diesem Termin ihr Interesse an einem Baulandkauf bekundet haben, schriftlich oder per Mail über den anstehenden Verkauf zu informieren. |
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| Alle Bewerber (m/w/d), die sich innerhalb einer festgelegten Frist melden, sind in einer Liste, in der das Eingangsdatum der Meldung zu vermerken ist, zu erfassen. Wartelisten für nicht berücksichtigte Bewerber (m/w/d) werden nicht geführt. |
| 4.2 | Die nach diesen Richtlinien ausgewählten Bewerber (m/w/d) sind aufzufordern, innerhalb eines Monats die Annahme des Kaufangebots rechtsverbindlich zu erklären. |
| 5.1 | Auf dem Grundstück ist spätestens nach zwei Jahren mit Wohnhausneubau zu beginnen. Das Bauwerk ist binnen fünf Jahren bezugsfertig herzustellen. Die Fristen beginnen mit der grundbuchmäßigen Eigentumsübertragung zu laufen. Sie können in begründeten Ausnahmefällen vom Magistrat verlängert werden. | |
| 5.2 | Bei Nichteinhalten der in Nr. 5.1 genannten Fristen kann die Stadt Braunfels die Rückauflassung des Grundstücks verlangen. | |
| 5.3 | Der Käufer (m/w/d) bekommt im Fall der Rückauflassung den Kaufpreis für das Grundstück unverzinst zurück. | |
| 5.4 | Der Käufer (m/w/d) trägt sämtliche mit der Rückauflassung verbundenen Kosten. | |
| 5.5 | Innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsabschluss kann die Weiterveräußerung oder Übertragung des bebauten Grundstücks (auch an Familienangehörige) nur mit Zustimmung der Stadt Braunfels erfolgen. Die Differenz zu aktuellen Grundstückspreis (Richtwert laut Gutachterausschuss) wird dann nachgefordert. | |
| 5.6 | Der Grundstückspreis erhöht sich, auch nachträglich um 50 %, wenn innerhalb von 10 Jahren | |
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| - | Auf Baugrundstücken ausschließlich Mietobjekte für den privaten Wohnungsmarkt oder Eigentumswohnungen errichtet werden oder |
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| - | zur Eigennutzung errichtete Häuser zu Zwecken ohne Eigennutzung umgenutzt werden. |
| 5.7 | Der Käufer (m/w/d) übernimmt mit der Übergabe des unmittelbaren Besitzes des Grundstückes die Haftung für das Grundstück einschließlich der Haftung für das Vorhandensein der Grenzsteine | |
| 5.8 | Die Punkte 5.1 bis 5.8 sind als schuldrechtlicher Teil in den Kaufvertrag aufzunehmen. | |
| 6.1 | Soweit möglich sind die Bestandteile des Kaufvertrages nach Ziffer 5 ebenfalls grundbuchmäßig zu Gunsten der Stadt Braunfels zu sichern. |
| 6.2 | Sobald der Bewerber (m/w/d) die den Vormerkungen zugrundliegenden Bedingungen erfüllt hat, erteilt der Magistrat auf Antrag des Eigentümers (m/w/d) die Löschungsbewilligung für das Grundbuch. |
| 6.3 | Die Kosten für grundbuchmäßigen Eintragungen bzw. Löschungen trägt der Käufer (m/w/d). |
Diese Richtlinien treten durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels vom 15.07.2021 in Kraft und gelten für städtische Baugrundstücke in der Stadt Braunfels.
Braunfels, den 15.07.2021