Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung in Braunfels am 16.11.2023 folgende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
(1) | Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden mit Abdruck im Amtsblatt im Sinne von § 5 BekanntmachungsVO (den Braunfelser Stadtnachrichten) öffentlich bekannt gemacht. Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem die Braunfelser Stadtnachrichten den bekannt zu machenden Text enthält. |
Artikel 2
| (4) | Die Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne (Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne) nach § 3 Abs. 2 BauGB ist unter Angabe der Internetseite oder Internetadresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, vor Beginn der Veröffentlichungsfrist öffentlich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung muss darüber hinaus den Gegenstand (genaue Bezeichnung des Entwurfs) benennen. Die Dauer der Veröffentlichung bestimmt sich nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, | |
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| 1. | dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
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| 2. | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, |
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| 3. | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und |
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| 4. | welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehen. |
| Daneben sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung in das Internet einzustellen; die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen. | |
Artikel 3
| (5) | Soll ein Bauleitplan (Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan) in Kraft gesetzt werden, macht die Stadt nach Abs. 1 bekannt, dass der Bauleitplan beschlossen bzw. die Genehmigung erteilt wurde. Der Bauleitplan kann während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Braunfels, Hüttenweg 3 eingesehen werden, worauf in der öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe der Dienststunden (Tageszeit) und des Auslegungsortes (Gebäude und Raum) hinzuweisen ist. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, dass die Dauer der Auslegung zeitlich nicht begrenzt ist. Die Stadt hält Bauleitplan, Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a bzw. § 10a BauGB mit Wirksamwerden der Bekanntmachung zur Einsicht für jede Person bereit und gibt über ihren Inhalt auf Verlangen Auskunft. Mit der Bekanntmachung tritt der Bauleitplan in Kraft. Wirksame Bauleitpläne sollen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden. |
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| Gleiches gilt für die Ersatzverkündung von Satzungen, deren Rechtsgrundlage auf § 10 Abs. 3 BauGB verweist. |
Artikel 4
Der bisherige Abs. 5 wird neuer Absatz 6. Er bleibt im Wortlaut unverändert.
Artikel 5
Inkrafttreten
Diese 5. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Braunfels, den 29.11.2023
| DER MAGISTRAT DER STADT BRAUNFELS | |
| gez. | |
| Christian Breithecker | (SIEGEL) |
| BÜRGERMEISTER | |
| Beschlusshistorie | ||||
| Satzung | Beschluss-datum | Ausfertigungs-datum | Datum der öffentlichen Bekannt-machung | Datum des Inkrafttretens |
| Satzung | 04.03.2010 | 05.03.2010 | 11.03.2010 | 12.03.2010 |
| 1. Änderungssatzung | 21.04.2016 | 22.04.2016 | 04.05.2016 | 05.05.2016 |
| 2. Änderungssatzung | 06.12.2018 | 13.12.2018 | 13.12.2018 | 01.01.2019 |
| 3. Änderungssatzung | 30.01.2020 | 13.04.2021 | 15.04.2021 | 16.04.2021 |
| 4. Änderungssatzung | 17.06.2021 | 18.06.2021 | 24.06.2021 | 01.10.2021 |
| 5. Änderungssatzung | 16.11.2023 | 29.11.2023 | 07.12.2023 | 08.12.2023 |
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Braunfels, den 29.11.2023
| gez. | |
| CHRISTIAN BREITHECKER | (SIEGEL) |
| BÜRGERMEISTER | |