Besuch aus dem Ausland? Bürgerinnen und Bürger im Lahn-Dill-Kreis können dafür ab sofort die sogenannte Verpflichtungserklärung online abgeben unter https://bit.ly/verpflichtungserklaerung. Neben persönlichen Informationen der gastgebenden Person muss sie auch ihre Einkommensverhältnisse offenlegen. So kann die Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises prüfen, ob die Besucherin oder der Besucher finanziell abgesichert ist.
Das Verfahren läuft so: Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises weisen sich per eID-Ausweisfunktion digital aus. Die Verwaltungsgebühr wird über PayPal gezahlt. Nach einer Prüfung durch die Mitarbeitenden wird die Verpflichtungserklärung an die angegebene Adresse geschickt.
Zusätzlich zum neuen Online-Service bietet die Ausländerbehörde auch in Zukunft die Möglichkeit, die Verpflichtungserklärungen in Papierform abzugeben. Vorab können auch Fragen gestellt werden. Wer keine eID-Ausweisfunktion besitzt, kann das Onlineangebot trotzdem nutzen. Zunächst prüfen die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde den Online-Antrag. Im Anschluss bekommt der Antragstellende einen Termin, um sich in der Behörde auszuweisen und die Verpflichtungserklärung abzuholen.
Bei Fragen zum Thema Verpflichtungserklärung sind die Mitarbeitenden erreichbar:
telefonisch unter 06441-407-2310 oder mit einer Mail an ABH@Lahn-Dill-Kreis.de.