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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinie der Stadt Braunfels zur Einrichtung eines Seniorentaxis

Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2024 wird folgende Richtlinie Erlassen:

Richtlinie der Stadt Braunfels zur Einrichtung eines Seniorentaxis

Ziel des Seniorentaxis ist es, die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Braunfels im Alter und bei Schwerbehinderung, innerhalb des Lahn-Dill-Kreises und im Landkreis Limburg-Weilburg, zu erhalten. Es soll aber keine Konkurrenz zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr darstellen.

1.
Nutzungsberechtigte/r

Nutzungsberechtigt sind alle Einwohner und Einwohnerinnen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Braunfels

-

die das 65. Lebensjahr vollendet haben,

oder

-

über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen

o aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) odero Bl (blind) odero H (Hilflosigkeit),

unabhängig vom Grad der Behinderung verfügen.

2.
Fahrtziel und Gutscheinnutzung

Die Nutzung des Seniorentaxis ist nur für Fahrten im Lahn-Dill-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg möglich.

Die Abgabe ist auf max. 12 Gutscheine/pro Kalenderjahr/pro Nutzungsberechtigte/n begrenzt.

Es dürfen mehrere Gutscheine pro Fahrt benutzt werden. Differenzen zum tatsächlichen Fahrpreis sind von den Nutzungsberechtigten zu ergänzen, Auszahlungen sind umgekehrt nicht möglich.

3.
Förderhöhe

Die ausgegebenen Gutscheine haben einen Wert von 7,50 € pro Gutschein.

Die Stadt Braunfels beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 5,00 € pro Gutschein.

Die Abholung des Gutscheines in Höhe von 7,50 € erfolgt unmittelbar im Rathaus, unter Vorlage des Personalausweises und/oder des Schwerbehindertenausweises, von dem/der Einwohner/in mit Hauptsitz in der Stadt Braunfels. Der/die Nutzungsberechtigte entrichtet 2,50 € pro Gutschein.

Die kooperierenden Personenbeförderungsunternehmen, im Rahmen des Seniorentaxis, reichen monatlich die eingelösten Gutscheine bei der Stadt Braunfels zur Abrechnung ein. Diese erhalten pro eingereichten Gutschein 7,50 €.

Gutscheine können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgegeben werden.

4.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt zum 01.02.2024 in Kraft.

Braunfels, 26.01.2024

Magistrat der Stadt Braunfels
gez.
Christian Breithecker
Bürgermeister