Mit dem „Ersten Bürokratieabbaugesetz vom 16.12.2025" hat der Hessische Landtag eine bedeutende Erleichterung für Vereine und nicht-gewinnorientierte Organisationen sowie Initiativen beschlossen. Die Änderungen im Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) sind am 23.12.2025 in Kraft getreten und bringen spürbare Vereinfachungen für die ehrenamtliche Vereinsarbeit.
In der Vergangenheit mussten Vereine den Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen bei besonderen Anlässen (wie z.B. bei Sommerfesten, Sportveranstaltungen, Tag der offenen Türen und ähnlichen Events) spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beim Gewerbeamt der Stadt Braunfels anzeigen (§6 HGastG).
Diese Anzeigepflicht entfällt ab sofort für nicht-gewinnorientierte, insbesondere gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen.
Auch wenn die Anzeigepflicht nach § 6 HGastG entfallen ist, sind weiterhin die geltenden Vorschriften einzuhalten. Bitte achten Sie zum Schutz Ihrer Gäste sowie im Eigeninteresse weiterhin auf:
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren kommenden Veranstaltungen und danken für Ihr ehrenamtliches Engagement!
Für Rückfragen steht Ihnen das Gewerbeamt der Stadt Braunfels gerne zur Verfügung.