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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 7/2025
Aus unserer Stadt
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Die neue Grundsteuer ab 2025

Der Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt aufgrund der von den Eigentümern abgegebenen Erklärungen neu berechnet und über eine digitale Schnittstelle an die Steuerämter der Kommunen übermittelt.

Vom Finanzamt haben Sie einen Bescheid mit dem neuen Grundsteuermessbetrag erhalten. Bitte gleichen Sie den neuen Grundsteuermessbetrag mit dem Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Braunfels für 2025 ab (Messbetrag x Hebesatz).

Stimmt dieser nicht überein, dann senden Sie uns bitte den Bescheid des Finanzamtes, unter Angabe des Kassenzeichens, per E-Mail an steueramt@braunfels.de zu.

Auch wenn Sie Einspruch gegen die Berechnung beim Finanzamt eingelegt haben, ist der Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Braunfels gültig und zu zahlen. Ein eingereichter Einspruch beim Finanzamt, hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung gegenüber der Stadt Braunfels. Falls das Finanzamt eine Korrektur des Grundsteuermessbetrages vornimmt, wird den Betroffenen die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.

Der Hebesatz der Stadt Braunfels wurde für das Jahr 2025 von der Stadtverordnetenversammlung von 550 Prozent auf 360 Prozent gesenkt (Grundsteuer B). Ist der Messbetrag vom Finanzamt gestiegen, kann dies trotz des niedrigeren Hebesatzes zu höheren Grundbesitzabgaben als in Vorjahren führen.

Wurde der Messbetrag vom Finanzamt falsch berechnet oder wurde ein Objekt verkauft und vom Grundbuchamt bzw. Finanzamt noch nicht umgeschrieben, ist das Steueramt der Stadt Braunfels dafür nicht zuständig. Ansprechpartner ist das Finanzamt Wetzlar, Tel.: 06441-2020.

Gez. Andreas Hafner
Fachdienstleitung Steuern der Stadt Braunfels