Die Stadtverordnetenversammlung hat die Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung der Bauleitplanung im Internet und öffentliche Auslegung) beschlossen.
Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 11.04.2025 (Dauer der Veröffentlichungsfrist) auf der Internetseite der Stadt Braunfels unter https://www.braunfels.de/seite/d1/stadt/033:52:514/-/Amtliche_Bekanntmachungen.html veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden. Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Braunfels, Hüttenweg 3, Zimmer 202, im oben genannten Zeitraum zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Besuchszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Folgende Unterlagen werden veröffentlicht: Planzeichnung des Bebauungsplanes, textliche Festsetzungen, Begründung und Text “faunistisch-floristische Planungsraumanalyse“ einschließlich Plan „Biotoptypen-Nutzungskartierung“ sowie Plan „Bewertung“.
Die Mindestdauer der Veröffentlichungsfrist beträgt gemäß Baugesetzbuch einen Monat. Sie wird verlängert, damit ausreichend Zeit für die Einsichtnahme und die Abgabe der Stellungnahmen besteht.
Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Schöffengrund, oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Der Bebauungsplan wird für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich aufgestellt:
Der Geltungsbereich, rd. 8660 m² groß, liegt in der Gemarkung Braunfels, Flur 21, und wird wie folgt abgegrenzt:
| Im Norden: | bebautes Grundstück (Rilkestraße Nr. 5) sowie unbebautes Grundstück (Flurstück 2) |
| Im Osten: | Altenbachstraße (Kreisstraße K 381) sowie Gehölzbestand/verbuschende Wiese (Flurstück 25/5) |
| Im Süden: | bebaute Grundstücke (Rilkestraße 6 sowie Felsenkellerweg 11,13 und 15 (teilweise)) |
| Im Westen: | Rilkestraße (teilweise), dahinter bebaute Grundstücke (Rilkestraße Nrn. 4 (teilweise), 6 und 8 (teilweise) |
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.