Mit dem „Ersten Bürokratieabbaugesetz vom 16.12.2025" hat der Hessische Landtag eine bedeutende Erleichterung für Vereine und nicht-gewinnorientierte Organisationen sowie Initiativen beschlossen. Die Änderungen im Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) sind am 23.12.2025 in Kraft getreten und bringen spürbare Vereinfachungen für die ehrenamtliche Vereinsarbeit.
In der Vergangenheit mussten Vereine den Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen bei besonderen Anlässen (wie z.B. bei Sommerfesten, Sportveranstaltungen, Tag der offenen Türen und ähnlichen Events) spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beim Gewerbeamt der Stadt Braunfels anzeigen (§6 HGastG).
Diese Anzeigepflicht entfällt ab sofort für nicht-gewinnorientierte, insbesondere gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen.
| - | Weniger Bürokratie: Sie müssen für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass keine Anzeige mehr einreichen. |
| - | Kostenersparnis: Da die Bearbeitung der Anzeige entfällt, entstehen Ihnen hierfür auch keine Verwaltungsgebühren mehr. |
| - | Mehr Flexibilität bei der Veranstaltungsplanung: Kurzfristige sowie spontane Veranstaltungen können ohne die Einhaltung der bisherigen Vier-Wochen-Frist durchgeführt werden. |
Auch wenn die Anzeigepflicht nach § 6 HGastG entfallen ist, sind weiterhin die geltenden Vorschriften einzuhalten. Bitte achten Sie zum Schutz Ihrer Gäste sowie im Eigeninteresse weiterhin auf:
| - | den Jugendschutz (Aushangpflicht „Jugendschutzgesetz“, Aufenthaltszeiten, Kontrollen der Einhaltung von Altersgrenzen beim Alkoholausschank usw.) |
| - | die Lebensmittelhygiene (Personalhygiene, Lebensmittelaufbewahrung und – Zubereitung, Ausgabe usw.) |
| - | den Brandschutz (Lagerung von Gasflaschen, spezielle Gasdruckminderer für gastronomische Zwecke, Vorhaltung von Feuerlöschern, Freihalten von Fluchtwegen usw.) |
| - | den Lärmschutz (Allgemeine Ruhezeiten, Immissionsschutz usw.) |
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren kommenden Veranstaltungen und danken für Ihr ehrenamtliches Engagement!
Für Rückfragen steht Ihnen das Gewerbeamt der Stadt Braunfels gerne zur Verfügung.