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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Braunfels

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl I S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung in Braunfels am 16.02.2023 folgende

1. Änderungssatzung zur

Entschädigungssatzung der Stadt Braunfels

beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Abs. 1

Aufwandsentschädigungen

Die Übersichtstabelle in § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Mitglieder

der Stadtverordnetenversammlung

15,00 €

des Magistrates

150,00 €

des Ältestenrates

7,00 €

des Kinder- und Jugendbeirates

7,00 €

des Beirates für Senioren und für Menschen mit Behinderung

7,00 €

des Klimabeirates

7,00 €

eines Ortsbeirates

7,00 €

einer Kommission

7,00 €

je Mitgliedschaft

in einer Fraktion

15,00 €

in einem dauerhaften Ausschuss

15,00 €

Artikel 2

§ 3 Abs. 2

Aufwandsentschädigungen

Die Übersichtstabelle in § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Vorsitzende oder Vorsitzender bzw. Vorsteherin oder Vorsteher

der Stadtverordnetenversammlung

90,00 €

einer Fraktion

90,00 €

eines Ausschusses

10,00 €

eines Ortsbeirates

35,00 €

des Beirates für Senioren und für Menschen mit Behinderung

20,00 €

des Klimabeirates

20,00 €

des Kinder- und Jugendbeirates

20,00 €

die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin oder den stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher

30,00 €

Schriftführerinnen oder Schriftführer, die nicht Mitglied des Gremiums sind

18,00 €

zugezogene Sachverständige, die nicht Mitglied des Gremiums sind

18,00 €

Artikel 3

In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Braunfels, den 21.02.2023

DER MAGISTRAT DER STADT BRAUNFELS

gez.

CHRISTIAN BREITHECKER

(SIEGEL)

BÜRGERMEISTER

Beschlusshistorie

Satzung

Beschluss-datum

Ausfertigungs-datum

Datum der öffentlichen Bekannt-machung

Datum des Inkrafttretens

Satzung

27.06.2013

28.06.2013

04.07.2013

01.01.2013

1. Änderungssatzung

28.01.2016

08.04.2016

14.04.2016

15.04.2016

Satzung

16.12.2021

04.01.2022

06.01.2022

01.01.2022

1. Änderungssatzung

16.02.2023

21.02.2023

23.02.2023

01.01.2023

AUSFERTIGUNGSBESTÄTIGUNG

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Braunfels, den 21.02.2023

gez.

CHRISTIAN BREITHECKER

(SIEGEL)

BÜRGERMEISTER