Hessen Mobil beabsichtigt, auf städtischem Gebiet von Leun, Braunfels und Löhnberg das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung des Vorhabens ordnungsgemäß vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 01.03.2024 bis zum 31.10.2024 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:
Faunistische und floristische Erhebungen.
Betroffen sind Grundstücke im Bereich zwischen der Lahn und der Bahnhofstraße (Biskirchen) sowie zwischen Tiefenbach und der Lahn bis zum bereits 4-streifig augebauten Abschnitt (Richtung Leun). Zusätzlich betroffen sind Grundstücke im Eigentum der BRD in Löhnberg im Bereich der L 3281.
Da die Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Hessische Straßengesetz (HStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§ 32 b HStrG). Die Arbeiten können auch durch Beauftragte von Hessen Mobil durchgeführt werden.
Entstehen durch die o. g. Vorarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so wird der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld leisten.
Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, setzt das Regierungspräsidium Gießen auf Antrag von Hessen Mobil oder des Berechtigten die Entschädigung fest.
Gegen die vorstehende Duldungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung Widerspruch bei Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben.