Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentlicher Hinweis zu Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Nach dem Bundesmeldegesetz dürfen Meldedaten in bestimmten Fällen an andere Stellen übermittelt werden. Bürgerinnen und Bürger haben jedoch das Recht kostenfrei gegen einzelne Datenübermittlungen zu widersprechen (Übermittlungssperre).
Folgende Übermittlungssperren können auf Antrag eingetragen werden:
- Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen nach § 50 (5) i. V. m. § 50 (1) BMG
- Datenübermittlung aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen nach § 50 (5) i. V. m. § 50 (2) BMG
- Datenübermittlung an Adressbuchverlage nach § 50 (5) i. V. m. § 50 (3) BMG
- bestimmte Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften nach § 42 (3) BMG
Die Eintragung einer Übermittlungssperre ist ohne Angabe von Gründen möglich und gilt bis auf Widerruf.
Ausführliche Informationen über die Eintragung der einzelnen Sperren sowie das Antragsformular erhalten Sie auf unserer Homepage: www.braunfels.de oder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Braunfels.
Das Team des Bürgerbüros ist telefonisch unter 06442 303-100 oder per E-Mail an buergerbuero@braunfels.de erreichbar.