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Herzberg-Rimberg Bote
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Genehmigung

Gemäß § 97a, Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Breitenbach am Herzberg die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung 2024 von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von maximal

--750.000,00 Euro

(in Worten: siebenhundertfünfzigtausend Euro)

Auflagen

Sicherstellung des Haushaltsausgleichs im Haushaltsvollzug 2024

Der Gemeindevorstand hat sicherzustellen, dass sich sowohl die Planungen im ordentlichen Ergebnis als auch der geplante Zahlungsmittelbedarf im Finanzhaushalt im Haushaltsvollzug tatsächlich nicht weiter verschlechtern. Über wesentliche Abweichungen und Negativentwicklungen ist die Gemeindevertretung unverzüglich zu unterrichten. Gleichsam ist nach § 28 GemHVO auch Kommunal- und Finanzaufsicht unverzüglich zu informieren (Berichtspflicht).

Hinweise

Nachrangigkeit von Liquiditätskrediten

Liquiditätskredite dürfen gemäß § 105 Absatz 1, Satz 1 HGO nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Gemeindekasse keine anderen Mittel zur Liquiditätssicherung zur Verfügung stehen.

Rückführung beanspruchter Liquiditätskredite bis zum Jahresende 2024

Der Gemeindevorstand hat gemäß § 105 Absatz 1, Satz 3 HGO dafür Sorge zu tragen, dass beanspruchte Liquiditätskredite spätestens bis zum Ende des Haushaltsjahres 2024 in voller Höhe zurückgeführt werden, um das Abrutschen in eine dauerhafte Liquiditätskreditspirale zu verhindern.

Geltungsdauer der Liquiditätskredit-Ermächtigung

Die Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten gilt für das Haushaltsjahr 2024 und gegebenenfalls darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025.

Einsatz von Liquiditätskrediten für eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung von Investitionen

Liquiditätskredite dürfen ausnahmsweise auch für eine erforderlich werdende Vor- und Zwischenfinanzierung von geplanten Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, allerdings maximal bis zum Abschluss und der bilanziellen Aktivierung der Maßnahmen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hat eine Umstellung der Finanzierung auf in der Regel längerfristige Investitionskredite zu erfolgen.

Unterrichtung der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist unverzüglich und in geeigneter Weise über den vollständigen Inhalt dieser Genehmigungsverfügung für die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen gemäß § 50 Absatz 3 HGO zu unterrichten.

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

Die Haushaltssatzung 2024 ist gemäß § 97 Absatz 4 HGO öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.