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Herzberg-Rimberg Bote
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 34 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108) hat die hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg am 19. März 2025 die 1. Änderung der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg vom 21. November 2024 beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Passage im Text: „und für die Gewerbesteuer“ wird ersatzlos gestrichen.

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B werden wie folgt geändert:

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wird die Grundsteuer A von 220 % auf 300 % angehoben,
  2. für die Grundstücke wird die Grundsteuer B von 220 % auf 300 % angehoben

§ 2 Gültigkeit

Die geänderten Hebesätze nach § 1 gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 für das Haushaltsjahr 2025

§ 3 Inkrafttreten

Diese 1. Änderung der Hebesatz-Satzung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung (Haushaltssatzung für 2025) übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Breitenbach am 19.03.2025

gez. Bürgermeister Volker Jaritz