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Herzberg-Rimberg Bote
Ausgabe 14/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Allgemeine Information zur Nutzung von Rasengrab- und Rasenurnengrabstätten

Sehr geehrte Nutzungsberechtigte,

seinerzeit haben Sie sich bei der Beerdigung/ Beisetzung Ihrer Angehörigen für eine Rasengrab- oder Rasenurnengrabstätte entschieden. Auf diesen Gräbern ist lediglich eine im Rasen eingelassene Namensplatte erlaubt. Die Anlage und Pflege der Rasengrab-und Rasenurnengrabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.

Wir haben festgestellt, dass einige dieser Grabstätten mit Dekorationen aller Art geschmückt sind. Dies führt zu einem erhöhten Arbeitsaufwand und somit auch zu erhöhten Kosten bei den Grünpflegearbeiten.

Daher bitten wir Sie, den Grabschmuck in den nächsten Tagen zu entfernen, bevor die Dekorationen vor den anstehenden Mäharbeiten durch den Bauhof entsorgt werden.

Vielen Dank

Ihre Friedhofsverwaltung