Herr Heinrich Stiebing hat mit Schreiben vom 27.04.2025 aus gesundheitlichen Gründen, seinen Vorsitz und sein Mandat im Ortsbeirat niedergelegt.
Gemäß § 34 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen, des Wahlvorschlages an seine Stelle.
Da der Wahlvorschlag der „Gemeinschaftsliste Ortsbeirat Oberjossa“ erschöpft ist, stelle ich daher fest,
dass der Sitz bis zum Ende der Wahlperiode unbesetzt bleibt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte des Ortsbezirkes binnen einer Anschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Gemeindeverwaltung, Machtloser Str. 5, 36287 Breitenbach am Herzberg, einzureichen.
36287 Breitenbach am Herzberg, 29.04.2025