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Herzberg-Rimberg Bote
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken eines Wahlbewerbers in die Gemeindevertretung

Herr Holger Stein ist aus der Gemeinde Breitenbach verzogen. Durch den damit verbundenen Wegfall der Wählbarkeit verliert er sein Mandat in der Gemeindevertretung.

Gemäß § 34 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen, des Bürgerforum Herzberg nach.

Ich stelle daher fest, dass

Herr

Rudolf Lippert

Hersfelder Straße 4

36287 Breitenbach a. H. - Oberjossa

nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde binnen einer Anschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Gemeindeverwaltung, Machtloser Str. 5, 36287 Breitenbach am Herzberg, einzureichen.

36287 Breitenbach am Herzberg, 09.01.2023

Noll
(Gemeindewahlleiter)