| Tagungsort: | DGH Machtlos |
| Sitzungsverlauf: | |
| Beginn: | 20:05 Uhr |
| Ende: | 21:58 Uhr |
| Unterbrechungen: | keine |
siehe Anwesenheitsliste (Anlage)
Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom 17.05.2023 auf Mittwoch, den 07.06.2023, 20:00 Uhr - unter Mitteilung der Tagesordnung - einberufen worden. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren bekannt gegeben worden.
| 1) | Bestätigung der Ladungsfrist und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2) | Änderungen / Ergänzungen zur Tagesordnung und Beschlussfassung |
| 3) | Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ der Gemeinde Breitenbach am Herzberg - Offenlegungsbeschluss - |
| 4) | Beratung und Beschlussfassung über die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Multifunktionsgebäudes und auf dem Hauptparkplatz (Überdachung von Parkflächen) am Naherholungszentrum “Am Silbersee“. |
| 5) | Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung des gesamten Außengeländes am Multifunktionsgebäude, Durchgangscampingplatz, Parkplatz und aller Nebenanlagen gemäß der Vorlage des Architekten |
| 6) | Beratung und Beschlussfassung über die Ertüchtigung von gemeindlichen Feldwegen |
| 7) | Information des Gemeindevorstandes |
| 8) | Verschiedenes |
Bestätigung der Ladungsfrist und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Herr Jörg Schäfer, eröffnet um 20:05 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung.
Er begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeindevorstandes, die Mitglieder der Gemeindevertretung, Frau Zacharias von der Hersfelder Zeitung, den Protokollanten sowie alle weiteren Gäste.
Herr Schäfer stellt die ordnungsgemäße und fristgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Änderungen/Ergänzungen zur Tagesordnung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung fragt nach, ob Anträge zur Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung vorliegen.
Es wird kein Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung gestellt:
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ der Gemeinde Breitenbach am Herzberg - Offenlegungsbeschluss -
Der Bürgermeister gibt seine Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt ab.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Offenlegungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ in der vorliegenden Form zu beschließen.
Nach einer kurzen Diskussion über die Parzellengröße und der Grenzabstände wird folgender Beschluss gefasst:
Offenlegungsbeschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt die Offenlegung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ Breitenbach gemäß § 3(2) BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet.
Auf den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit der Nutzung öffentliche Parkfläche [ P ] ist die Errichtung von Carportanlagen für die Nutzung von Sonnenenergie unbegrenzt zulässig.
Parallel sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren gemäß § 4(2) BauGB zu beteiligen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt den Offenlegungsbeschluss im Herzberg-Rimberg Boten öffentlich bekannt zu machen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt gemäß § 2, (1) Baugesetzbuch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ in der Gemarkung Breitenbach für den in der Anlage beschriebenen Geltungsbereich und der Ergänzung in den Textfestsetzungen.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 3 Nr.1 BauGB als Bebauungsplan für die Innenentwicklung aufgestellt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand der Ortslage der Gemeinde Breitenbach.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Teil des Flurstücks 9, Flur 2, Gemarkung Breitenbach am Herzberg mit der Lagezeichnung „Silbersee“ mit Ausnahme der Fläche, die bereits im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Silbersee liegt.
Der Geltungsbereich hat eine Gesamtfläche von ca. 0,878 ha (siehe Anlage)
Darüber hinaus wird der Gemeindevorstand beauftragt, die für die 2. Änderung des Bebauungsplanes erforderlichen Pläne, Textfestsetzungen sowie den Umweltsteckbrief zu erstellen. Der Offenlegungsbeschluss ist vorzubereiten.
| Abstimmung: | Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 8 |
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| Dagegen: | 3 |
|
| Enthaltungen: | 1 |
Beratung und Beschlussfassung über die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Multifunktionsgebäudes und auf dem Hauptparkplatz (Überdachung von Parkflächen) am Naherholungszentrum “Am Silbersee“.
Der Gemeindevorstand zieht seine Beschlussvorlage aus formellen Gründen zurück!
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Multifunktionsgebäudes und auf den zu schaffenden Überdachungsflächen von Parkplätzen mit einer Gesamtleistung von 140 kWp sowie die Anschaffung und Montage eines Batteriespeichers mit einer Leistung von 50 kWh gemäß der vorliegenden technischen und wirtschaftlichen Konzeption.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt zeitnah die Planungsleistungen zur Umsetzung dieser Maßnahme in Auftrag zu geben und anschließend das Ausschreibungsverfahren zu beginnen. Bei der Ausschreibung sind in jedem Fall heimische und regionale Unternehmen zu beteiligen.
Frau klinke von der SPD-Fraktion moniert, dass die technischen Berechnungen nicht vorliegen.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt kein Antragsteller vorhanden ist. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass keine Ausschreibung der Planungsleistungen notwendig ist.
Nach reger Diskussion über das Für und Wider stellt der Vorsitzende den TOP zur Beschlussfassung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Multifunktionsgebäudes und auf den zu schaffenden Überdachungsflächen von Parkplätzen mit einer Gesamtleistung von 140 kWp sowie die Anschaffung und Montage eines Batteriespeichers mit einer Leistung von 50 kWh gemäß der vorliegenden technischen und wirtschaftlichen Konzeption.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt zeitnah die Planungsleistungen zur Umsetzung dieser Maßnahme in Auftrag zu geben und anschließend das Ausschreibungsverfahren zu beginnen. Bei der Ausschreibung sind in jedem Fall heimische und regionale Unternehmen zu beteiligen.
| Abstimmung: | Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 7 |
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| Dagegen: | 2 |
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| Enthaltungen: | 3 |
Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung des gesamten Außengeländes am Multifunktionsgebäude, Durchgangscampingplatz, Parkplatz und aller Nebenanlagen gemäß der Vorlage des Architekten
Der Bürgermeister erläutert, dass die Vorlage des Architekten die Planungsgrundlage für die Umsetzung werden soll. Der Gemeindevorstand benötigt die Zustimmung der Gemeindevertretung für den weiteren Planungsauftrag.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt, das Multifunktionsgebäude und die Außenanlagen am Naherholungszentrum Silbersee, so wie sie in den vorliegenden und als Anlage beigefügten Plänen und Ansichten skizziert und beschrieben sind, zu errichten.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt mit den Detailplanungen für das Außengelände zu beginnen und die Einzelmaßnahmen schrittweise umzusetzen.
Die im Haushalt 2023 veranschlagten Gesamtkosten sind nicht wesentlich zu überschreiten.
Bei Ausschreibungen sind in jedem Fall heimische und regionale Unternehmen zu beteiligen.
Vergaberichtlinien sind zu beachten.
Diskussionspunkt in der Gemeindevertretung war unter anderem die Zufahrt zum Durchgangscampingplatz!
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt, das Multifunktionsgebäude und die Außenanlagen am Naherholungszentrum Silbersee, so wie sie in den vorliegenden und als Anlage beigefügten Plänen und Ansichten skizziert und beschrieben sind, zu errichten.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt mit den Detailplanungen für das Außengelände zu beginnen und die Einzelmaßnahmen schrittweise umzusetzen.
Die im Haushalt 2023 veranschlagten Gesamtkosten sind nicht wesentlich zu überschreiten.
Bei Ausschreibungen sind in jedem Fall heimische und regionale Unternehmen zu beteiligen.
Vergaberichtlinien sind zu beachten.
| Abstimmung: | Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 8 |
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| Dagegen: | 1 |
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| Enthaltungen: | 3 |
Beratung und Beschlussfassung über die Ertüchtigung von gemeindlichen Feldwegen
Antrag des Bürgerforum Herzberg:
Beratung und Beschlussfassung über die Ertüchtigung von gemeindlichen Feldwegen.
Begründung:
Die Gemeinde hat sich in der Vergangenheit um Fördermittel zur Ertüchtigung von Feldwegen bemüht und ist auch 2020 in den Genuss nicht unerheblicher Mittel gekommen.
Es konnten aber nicht alle Feldwege die einer Ertüchtigung bedürfen in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Da es möglich ist, mehrmals Förderung zur Ertüchtigung von Feldwegen zu beantragen stellt das Bürgerforum den Antrag, weitere Mittel zur Ertüchtigung von Feldwegen zu beantragen.
Antrag:
Das Bürgerforum Herzberg stellt den Antrag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, für die Feldwege, die 2020 nicht in das Förderprogramm aufgenommen wurden, eine Baukostenermittlung durchzuführen.
Das Ergebnis ist der Gemeindevertretung in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen, damit diese die Mittel für den Eigenanteil bereitstellen kann und den Vorstand mit der Beantragung von Fördermittel beauftragt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die beiden verbliebenen Wege aus dem Feldwegeprogramm 2020 erneut anzumelden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt, die beiden verbliebenen Wege aus dem Feldwegeprogramm von 2020 erneut für das anstehende Förderprogramm anzumelden.
| Abstimmung: | Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 12 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltungen: | 0 |
Informationen des Gemeindevorstandes
Der Bürgermeister informiert über den Stand der Projekte:
Verschiedenes
Nach dem Verlesen des Protokolls durch den Protokollanten lässt der Vorsitzende dieses von den Mitgliedern der Gemeindevertretung beschließen.
| Abstimmung: | Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltungen: | 1 |