Abbildung: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ (unmaßstäblich, genordet)
2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Breitenbach am Herzberg „Silbersee“
und Änderung Nr. 1 der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB;
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 2 BauGB;
Die Gemeindevertretung hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 den Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ gefasst. Ferner soll die soll eine textliche Ergänzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ vorgenommen werden, um die Nutzung solarer Strahlungsenergie auf den dort festgesetzten Parkplatzflächen zu ermöglichen.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 07.06.2023 die Offenlegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Burggarten“ gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt nord-westlich der zentralen Ortslage der Gemeinde Breitenbach und wird über die Schulstraße erschlossen.
Das Bebauungsplanänderungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
| Im Norden: | durch die Flurstücke 10/1 (tlw.), 9 (tlw.) |
| Im Osten: | durch das Flurstück 9 (tlw.), |
| Im Süden: | durch die Flurstücke 12/1(tlw.) und 31 (tlw.), |
| Im Westen: | durch das Flurstück 30 (tlw.), alle Flur 2. |
Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Breitenbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,878 ha.
Für die Gevierte 23 und 24 besteht die Nachfrage bezgl. der Errichtung von Ferienhäusern. Diese Form des Ferienaufenthalts erfreut sich zunehmender Beliebtheit und führt zu einer Qualitätssteigerung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität, ohne den Ferien- oder Urlaubs-charakter zu verändern. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2008 setzt für diesen Bereich ein Sondergebiet (SO I) gemäß § 10 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Dies bedeutet, dass in diesem Bereich nur Campingplätze und/oder Zeltplätze zulässig sind.
Die Errichtung von Ferienhäusern setzt jedoch eine Festsetzung eines Ferienhausgebiets nach § 10 Abs. 4 BauNVO voraus. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienhäusern zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Parallel soll eine textliche Ergänzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ vorgenommen werden, um die Nutzung solarer Strahlungsenergie auf den dort festgesetzten Parkplatzflächen zu ermöglichen.
Die textlichen Festsetzungen unter Ziffer 3. Nebenanlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Silbersee werden wie folgt ergänzt:
Auf den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit der Nutzung öffentliche Parkfläche [ P ] ist die Errichtung von Carportanlagen für die Nutzung von Sonnenenergie unbegrenzt zulässig.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m §13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), vom Umweltbericht (§ 2a BauGB) und von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) abgesehen wird.
Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf der Bebauungsplanänderung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
Montag den 03.07.2023
bis einschl. Freitag den 11.08.2023
Während dieser Zeit wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg, Machtloser Straße 5, 36287 Breitenbach am Herzberg, während der Dienststunden, jedoch außerhalb der gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertage, öffentlich ausgelegt, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auch im Internet unter:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail bei der Gemeinde Breitenbach (info@breitenbach-am-herzberg.de) bzw. bei dem beauftragten Planungsbüro Becker (arch.becker@gmx.de) unter Angabe des Betreffs
2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ und
1. Änderung der Änderung 1. des Bebauungsplanes „Silbersee“
vorgebracht werden.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Breitenbach unter
https://www.breitenbach-am-herzberg.de/Bauen und Wohnen/Bauleitplanung/Bauleitpläne im Verfahren
eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Petersberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Becker aus 36041 Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Breitenbach am Herzberg