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Herzberg-Rimberg Bote
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg vom 19. Mai 2011

Präambel:

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Art 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg am 26.06.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 19.05.2011 beschlossen:

Artikel 1:

Der § 1 der Hauptsatzung vom 19.05.2011 wird wie folgt geändert.

(1)

Die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung wird auf 11 festgelegt.

Der § 5 der Hauptsatzung vom 19.05.2011 wird wie folgt geändert.

(3)

Der zu wählende Ortsbeirat besteht,

im OT Breitenbach aus

5

Mitgliedern

im OT Gehau aus

4

Mitgliedern

im OT Hatterode aus

5

Mitgliedern

im OT Machtlos aus

3

Mitgliedern

im OT Oberjossa aus

4

Mitgliedern

Artikel 2:

Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

36287 Breitenbach am Herzberg, den 26.06.2025

gez. Volker Jaritz (Bürgermeister)