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Herzberg-Rimberg Bote
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Neuwahl eines Schiedsmannstellvertreters / einer Schiedsmannstellvertreterin für die Gemeinde Breitenbach am Herzberg

Die Amtszeit des amtierenden stellvertretenden Schiedsmannes der Gemeinde Breitenbach am Herzberg läuft am 27.03.2024 ab und ist deshalb neu zu besetzen.

Gemäß dem Hessischen Schiedsamtsgesetz wird eine Schiedsperson von der Gemeindevertretung für eine Amtszeit auf fünf Jahre gewählt.

Das Amt eines/er Schiedsmannes/Schiedsfrau kann nicht bekleiden:

1.)

Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;

2.)

Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden werden;

3.)

Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;

4.)

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;

5.)

Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;

Ferner sollten sich Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer nicht bewerben.

Sollten Sie Interesse an der Übernahme des Amtes als Schiedsmannstellvertreter/in haben, dann bewerben Sie sich bitte bis einschließlich Freitag, den 16. Feb. 2024 bis 12 Uhr schriftlich oder auch mündlich bei der Gemeindeverwaltung, Machtloser Straße 5, 36287 Breitenbach am Herzberg.

Fragen beantwortet Herr Volker Jaritz,  — Tel.: (06675) 9180040

Gemeindevorstand
Volker Jaritz, Bürgermeister